+++Wichtiger Hinweis+++
Die SWA wird die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) trotz des äußerst engen Zeitfensters im März fristgerecht umsetzen. Die Entlastung mit gedeckelten Preisen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Kundinnen und Kunden der SWA müssen weiterhin nichts tun. Sie erhalten im Lauf des Monats März kunden-individuelle Schreiben mit wichtigen Informationen zur Preisbremse selbst und mit Informationen zur individuellen Abschlagshöhe. Diese Schreiben werden in jedem Fall im Lauf des Monats eintreffen, voraussichtlich Mitte März.
Monatliche Abschläge passt die SWA zeitgleich mit dem Versand der individuellen Schreiben automatisch an. Um sicherzustellen, dass alle Kunden ihre korrekten Entlastungen erhalten, wird die SWA bis dahin den Einzug der März-Abschläge aussetzen.
Kunden, die der SWA ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts tun. Wer selbst überweist, sollte ab Anfang März bitte vorerst seine Abschläge nicht zahlen bis zum Erhalt der individuellen Schreiben mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag.
FAQ