Fragen und Antworten zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Als Ihr Energie- und/oder Wärmelieferant weisen wir daher ab Januar 2023 die Kosten für CO2 auf Ihrer Rechnung aus.

Warum werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter zum Energiesparen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen. Dazu sollen die Kosten entsprechend den Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten vom Vermieter und Mieter abgestuft getragen werden.

Wie werden die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?

Die Aufteilung der CO2-Kosten hat der Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Die Anteile von Vermieter und Mieter werden entsprechend der energetischen Qualität des Gebäudes auf beide Parteien des Mietverhältnisses verteilt.




Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Anteil Mieter

Anteil Vermieter

<12 kg CO2/m²/a

100%

0%

12 bis<17 kg CO2/m²/a

90%

10%

17 bis <22 kg CO2/m²/a

80%

20%

22 bis <27 kg CO2/m²/a

70%

30%

27 bis <32 kg CO2/m²/a

60%

40%

32 bis <37 kg CO2/m²/a

50%

50%

37 bis <42 kg CO2/m²/a

40%

60%

42 bis <47 kg CO2/m²/a

30%

70%

47 bis <52 kg CO2/m²/a

20%

80%

≥52 kg CO2/m²/a

5%

95%

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Vermieter bezieht die Energie)?

Die Aufteilung erfolgt durch den Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung.

Wer ist für die Aufteilung verantwortlich (Mieter bezieht die Energie)?

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser (z.B. bei einer Gasetagenheizung), so muss der Vermieter seinen Anteil an den Kohlendioxidkosten dem Mieter erstatten. Der Mieter muss die Erstattung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erhalt der Energierechnung beim Vermieter schriftlich geltend machen.

Wo finde ich die Kohlendioxidkosten?

Ab Januar 2023 werden die Kohlendioxidkosten auf Ihrer Rechnung aufgeführt. Sie finden Sie auf den Detailseiten für Erdgas oder Wärme, jeweils unter den Gesamtkosten. Es werden nur Zeiträume ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt.

Wie werden die Kohlendioxidkosten berechnet?

Zur Ermittlung der CO2-Kosten wird Ihr Verbrauch mit den vom Gesetzgeber festgelegten CO2-Kosten pro Kilowattstunde multipliziert. Das Ergebnis sind die CO2-Kosten, die im Rechnungsbetrag enthalten sind. Diese Kosten müssen dann entsprechend den Vorgaben zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

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+++Wichtiger Hinweis+++

Die SWA wird die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) trotz des äußerst engen Zeitfensters im März fristgerecht umsetzen. Die Entlastung mit gedeckelten Preisen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Kundinnen und Kunden der SWA müssen weiterhin nichts tun. Sie erhalten im Lauf des Monats März kunden-individuelle Schreiben mit wichtigen Informationen zur Preisbremse selbst und mit Informationen zur individuellen Abschlagshöhe. Diese Schreiben werden in jedem Fall im Lauf des Monats eintreffen, voraussichtlich Mitte März.
Monatliche Abschläge passt die SWA zeitgleich mit dem Versand der individuellen Schreiben automatisch an. Um sicherzustellen, dass alle Kunden ihre korrekten Entlastungen erhalten, wird die SWA bis dahin den Einzug der März-Abschläge aussetzen.
Kunden, die der SWA ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts tun. Wer selbst überweist, sollte ab Anfang März bitte vorerst seine Abschläge nicht zahlen bis zum Erhalt der individuellen Schreiben mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag.

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