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Abschlag & VerbrauchAbschlag & Verbrauch
Abschlag & Verbrauch

Was ist ein Abschlag?

Abschlagszahlung bedeutet, dass Sie jeden Monat einen definierten Betrag – den sogenannten Abschlag – für die Energie bezahlen, die Sie von uns erhalten. Elf bis zwölf Mal im Jahr wird dieser feste Betrag fällig. In unserem OnlineService können Sie den aktuellen Abschlag nachschauen und bei Bedarf auch anpassen.

Wie wird die Höhe meines Abschlags berechnet?

Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnen wir anhand Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs an Strom oder Erdgas sowie den aktuellen Energiekosten. Den Verbrauch des letzten Jahres verwenden wir als Basis für die Berechnung. Einmal jährlich werden Ihre gezahlten Abschläge mit den Kosten des tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. War die vorherige Anzahlung zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift zur Verrechnung mit der nächsten Abschlagszahlung. Wenn Ihre Vorauszahlung zu gering war, müssen Sie leider Nachzahlungen leisten.

Ich möchte meinen Abschlag ändern. Wie kann ich das tun?

Ihren Abschlag können Sie bis zu drei Mal jährlich im OnlineService senken oder erhöhen. Sie erhalten dort auch eine Empfehlung für eine realistische Höhe Ihres Abschlags.

Anbieter- wechselAnbieter- wechsel
Anbieter- wechsel

Wie lange dauert der Wechsel zu den Stadtwerken Sankt Augustin?

Bei einem Wechsel des Stromversorgers gelten für alle Anbieter die identischen gesetzlich vorgegebenen Fristen. Wir benötigen etwa vier Wochen von Bestellung zu Belieferung mit Energie, sofern Ihr bisheriger Vertrag keine längeren Kündigungsfristen vorsieht. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung inklusive wahrscheinlichem Liefertermin von uns. Im Anschluss kündigen wir Ihren bestehen Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Nachdem Ihr aktueller Lieferant und der Netzbetreiber diese Schritte bestätigen, erhalten Sie von uns eine Lieferbestätigung.

Ist der Lieferbeginn genau vorhersagbar?

Wir geben unser Bestes, den gewünschten Lieferbeginn einzuhalten. Allerdings sind wir für den Anbieterwechsel auch auf die Zusammenarbeit mit dem aktuellen Anbieter sowie dem Netzbetreiber vor Ort angewiesen. Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend und kümmern uns um eine Lösung, falls es Probleme geben sollte.

Kann es beim Anbieterwechsel zu einer Stromunterbrechung kommen?

Nein, auch bei Problemen etc. beim Anbieterwechsel kann es nicht zu einer Versorgungsunterbrechung kommen. Gesetzliche Vorschriften gewährleisten, dass wir Sie zu jeder Zeit über die Ersatzversorgung mit Strom beliefern.

Mein aktueller Stromvertrag läuft noch, kann ich trotzdem zu den Stadtwerken Sankt Augustin wechseln?

Ja, Sie können uns gerne bereits Ihre Bestellung übermitteln, während Sie noch an Ihren alten Vertrag gebunden sind. Beachten Sie, dass die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags bis zu 12 Monate betragen kann. Die Versgorgung durch uns beginnt dann mit Ende des Vertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter.

Ich kündige wegen einer Preiserhöhung bei meinem bisherigen Anbieter. Muss ich das mitteilen?

Sie müssen uns nicht mitteilen, weswegen Sie bei Ihrem bisherigen Energieanbieter kündigen. Bei der Nutzung Ihres Sonderkündigungsrechts (das Ihnen durch Preisanpassungen zusteht), erhalten Sie ein Datum für das Vertragsende, das Sie uns bei einem Wechsel zu uns innerhalb Ihrer Bestellung mitteilen können. Diesen Termin merken wir dann für den Beginn Ihrer Belieferung vor.

Muss ich den Zählerstand übermitteln?

Der jeweilige Netzbetreiber wird sich am Anfang und am Ende Ihrer Stromlieferung nach einem Zählerstand bei Ihnen erkündigen. Notieren Sie sich den Zählerstand auch gerne in Ihren Unterlagen.

KontaktKontakt
Kontakt

Wie kann ich Kontakt zu den Stadtwerken Sankt Augustin aufnehmen?

Sie haben ein Anliegen, das Sie gerne mit uns besprechen möchten? Wir sind für Sie da! Wenden Sie sich gerne telefonisch bzw. per Kontaktformular oder E-Mail an unseren Kundenservie oder besuchen Sie uns persönlich vor Ort in unserem Kundenzentrum. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Sie erreichen den Kundenservice unter

Telefon: 02241 2528525

Montag bis Freitag: 8.00 bis 20.00 Uhr

E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Unser Kundenzentrum

Kundenzentrum Sankt Augustin
Mendener Straße 23
53757 Sankt Augustin

Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr

Wo kann ich mich persönlich vor Ort beraten lassen?

Gerne begrüßen wir Sie vor Ort in unserem Kundenzentrum in Sankt Augustin für eine Beratung zu Ihrer Rechnung, Abrechnungen oder der An- und Abmeldung von Strom oder Gas etc.  Für einen sicheren Besuch informieren Sie sich bitte vorab über die aktuellen Coronaregeln und beachten Sie die Hygieneanweisungen unserer Mitarbeitenden vor Ort.

Kundenzentrum Sankt Augustin
Mendener Straße 23
53757 Sankt Augustin

Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr

Besucherparkplätze sind auf dem Betriebsgelände für Sie vorhanden. Sowohl die Zufahrt über die Schiffstrasse als auch den Kahnweg ist möglich.

Unser Kundenzentrum finden Sie direkt an der Haltestelle Mülldorf. Hier hält u. a. die S-Bahn-Linie 66.

Wussten Sie schon? Viele Anliegen können Sie auch bequem von zu Hause aus im OnlineService erledigen.

Wie nehme ich Kontakt zum Kundenservice auf?

Unser Kundenservice ist für zahlreiche Anliegen die optimale erste Anlaufstelle. Wir sind gerne für Sie da - nehmen Sie Kontakt auf!

Telefon: 02241 25 285 25

Montag bis Freitag: 8.00 bis 20.00 Uhr

E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Ihr Ansprechpartner für:

  • An- und Abmelden
  • Tarif- und Vertragsberatung
  • Bankverbindung ändern
  • Zählerstand übermitteln
  • Abschlagshöhe ändern

Wie nehme ich Kontakt zum Entstördienst auf?

Melden Sie Störungen in der Versorgung von Strom, Gas und Wasser bitte ausschließlich per Telefon, damit wir schnell reagieren können.

Den Entstördienst erreichen Sie rund um die Uhr unter folgenden Rufnummern:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wasserversorgung: 02241 233 0

Wie nehme ich Kontakt zur Energieberatung auf?

Unsere Energieberatung erreichen Sie unter folgenden Rufnummer:

Telefon: 02241 25 285 23

Montag bis Freitag: 7.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 20.00 Uhr

E-Mail: energieeffizienz@stadtwerke-sankt-augustin.de

Ihr Anprechpartner für:

  • Heizungstechnik und Wärmedämmung
  • Effizienten Stromeinsatz
  • Informationen zum Thema Erneuerbare Energie
  • Förderprogramme
  • Broschüren-Service

Wo und wie kann ich Lob oder Beschwerde einreichen?

Unsere Kundinnen und Kunden sind der Maßstab für unsere Leistungen!

Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit! Sind Sie rundum zufrieden oder haben Sie Anregungen für uns, wo wir besser werden müssen?

Sie können uns Ihre Meinung gerne via Kontaktformular übermitteln!

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241 25285-25, E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-79579-40, Fax: 07851-79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, Fax: 030-22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Wo und wie kann ich eine Störung (Strom, Gas) melden?

Melden Sie Störungen in der Versorgung von Strom und Gas bitte ausschließlich per Telefon, damit wir auf Ihre Meldung auch schnell reagieren können.

Den Entstördienst erreichen Sie zu jeder Tages- und Nachzeit 7 Tage die Woche unter folgenden Rufnummern:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wenn Sie Gasgeruch bemerken, öffnen Sie bitte die Fenster, verlassen das Gebäude und benutzen bitte keine elektrischen Geräte im entsprechenden Haus (auch kein Telefon/Smartphone etc.).

KündigungKündigung
Kündigung

Ich bin Kunde der Stadtwerke Sankt Augustin und ziehe um. Wie kann ich kündigen?

Ziehen Sie innerhalb des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Sankt Augustin um? Dann müssen Sie nicht kündigen und können Ihren Strom- und Erdgasvertrag ganz bequem mitnehmen. Wir brauchen hierfür lediglich ein paar Angaben von Ihnen. Ihren Vertrag melden Sie schnell und einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um.

Sie möchten uns dennoch verlassen? Reichen Sie Ihe Kündigung ganz einfach hier online ein.

Muss ich kündigen, wenn ich ausziehe bzw. umziehe?

Nein, wenn Sie aus- und umziehen, müssen nicht unbedingt kündigen. Ziehen Sie innerhalb des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Sankt Augustin um, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Wenn Sie Kunde bei uns sind, können Sie uns den Umzug in unserem OnlineService mitteilen.

Sie sind sich nicht sicher, was wir an Ihrer neuen Adresse anbieten? Informieren Sie sich gerne zum Bezug von Strom, Erdgas und Trinkwasser an Ihrem neuen Standort.

Sie möchten uns dennoch verlassen? Dann kündigen Sie bequem online. Alternativ rufen wir Sie auch gerne zurück und beraten Sie zu einem alternativen Tarif.

Wie kann ich kündigen?

Sie möchten uns verlassen? Rufen Sie uns gerne an, um ein etwaiges Missverständnis zu klären oder um mit Ihnen über eine alternative Lösung zu sprechen: Tel. 02202-285 9876. Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern.

Falls Sie uns dennoch verlassen möchten, können Sie uns Ihre Kündigung hier mitteilen.

Sie können uns Ihre Kündigung mit Angaben der Zähler- und Kundennummer auch per Post an folgende Adresse schicken:

Stadtwerke Sankt Augustin GmbH
Mendener Straße 23
53757 Sankt Augustin

Gerne unterstützen wir Sie:
Tel. 02241 25 285 25

Fallen Kosten bei einer Kündigung an?

Wir berechnen keine Gebühr, wenn Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Reichen Sie gerne online Ihre Kündigung ein.

Fordern Sie alternativ gerne einen Rückruf an und wir sprechen mit Ihnen über eine Alternativlösung bzw. einen anderen Tarif.

Welche Angaben muss ich bei einer Kündigung machen?

Bei einer Kündigung benötigen wir die Nummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser-, oder Fernwärmezählers sowie Ihre Kundennummer und das entsprechnde Datum, zu dem Sie kündigen möchten. Sie ziehen um? Dann geben Sie bitte ebenfalls die Adresse Ihres neuen Zuhauses an, um Ihnen Ihre Abschlussrechnung zusenden zu können. Reichen Sie Ihre Kündigung gerne hier online ein.

Fordern Sie alternativ gerne einen Rückruf an und wir sprechen mit Ihnen über eine Alternativlösung bzw. einen anderen Tarif.

Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?

Um reibungslos zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln, müssen Sie vor allem die Kündigungsfrist beachten, die Sie in Ihren Vertragsunterlagen finden. Ihre Kündigung können Sie bequem hier online einreichen.

Alternativ rufen wir Sie auch gerne zurück und beraten Sie zu einem alternativen Tarif oder einer anderweitigen Lösung.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Einen Vertrag mit Mindestlaufzeit können Sie erst nach Ablauf der jeweiligen Frist kündigen. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie die genaue Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfrist. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach online einreichen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Ja, Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Im Anschluss gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Reichen Sie Ihre Kündigung bequem über unseren OnlineService ein.

Fordern Sie alternativ gerne einen Rückruf an und wir sprechen mit Ihnen über eine Alternativlösung bzw. einen anderen Tarif.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Bei einer einseitigen Anpassung des Vertrags sowie Kosten unsererseits steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt dann nur noch zwei Wochen. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen auch dann zu, wenn wir Sie an Ihrer Adresse aus wichtigen Gründen (z. B. bauliche Gründe, fehlende Gasanschlüsse o. Ä.) nicht mit Strom, Wärme oder Wasser versorgen können. Sie können Ihren Vertrag auch außerordentlich kündigen, wenn Sie an einen Ort außerhalb unseres Geschäftsgebiets ziehen. Hier können Sie Ihre Kündigung bequem online übermitteln.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand einfach online, wenn Sie sich an- oder abmelden wollen oder umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen.

Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.

OnlineServiceOnlineService
OnlineService

Welche Vorteile bietet der OnlineService der Stadtwerke Sankt Augustin?

Im OnlineService der Stadtwerke Sankt Augustin haben Sie Ihre Verträge mit uns immer im Blick. Hier finden Sie Vertragsunterlagen, Rechnungen, Ihre gewählten Tarife, aktuelle Zählerstände, Ihre aktuelle Abschlagsrate, eine Übersicht über Ihren Verbrauch, Ihre Bankverbindung und vieles mehr. So behalten Sie den kompletten Überblick!

Darüber hinaus können Sie viele Services in Ihrem Kundenkonto selbst verwalten: Passen Sie Ihre Bankverbindungen und Zählerstände an oder verwalten Sie Ihre Abschlagsrate. Kündigen Sie Ihren Vertrag, wechseln Sie in einen neuen Tarif oder teilen Sie uns Ihren Umzug mit. All das können Sie mit unseren OnlineService bequem von jedem Gerät und jedem Ort zu jeder Zeit aus erledigen!

Wie kann ich mich in mein Kundenkonto einloggen?

Zum Kundenkonto des OnlineService der Stadtwerke Sankt Augustin gelangen Sie über den Login-Bereich.

Registrieren Sie sich mit der Eingabe Ihrer Kunden- und Zählernummer, wenn Sie den OnlineService erstmalig nutzen möchten. Falls Sie einen Registrierungscode erhalten haben, geben Sie diesen statt der Zählernummer ein. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungslink per E-Mail. Mit Klick auf den Link schalten Sie Ihr Benutzerkonto frei. Im Anschluss haben Sie sofort Zugriff auf Ihre Daten.

RechnungRechnung
Rechnung

Ich habe Fragen zu meiner Rechnung der Stadtwerke Sank Augustin. Wo finde ich nähere Informationen?

Sie möchten mehr zu Ihrer Rechnung erfahren? Verschaffen Sie sich gerne einen Überblickt in unserer detaillierten Rechnungserklärung*. Öffnen Sie das PDF und bewegen Sie den Mauszeiger über die hervorgehobenen Bereiche, um weitere Informationen zu erhalten.

* Zu diesem Beispiel: Unser Musterkunde bezieht Strom und Erdgas und hat uns eine Einzugsermächtigung erteilt.

Wie lauten die Hinweise und gesetzlichen Informationspflichten zur Rechnung?

Tarifinformationen

Informationen über die aktuell geltenden Tarife finden Sie unter www.stadtwerke-sankt-augustin.de oder fordern Sie diese telefonisch im Servicecenter unter der Nummer 02241 25285-25 an.

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vorliegen, so senden wir Ihnen diese gerne kostenlos erneut zu. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241 25 285-25, E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Erdgaspreise und Steuern

Die Belastung auf der Grundlage des Energiesteuergesetzes beträgt für unsere Erdgaslieferung ab dem 01.01.2003 0,55 ct/kWh.

Hinweispflicht bei Abgabe von Energieerzeugnissen nach § 107 Abs. 2 der "Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes": "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

Energieeffizienz

Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de.

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241 25285-25, E-Mail: service@stadtwerke-sankt-augustin.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-79579-40, Fax: 07851-79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, Fax: 030-22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Ich habe die Rech­nung/Ver­trags­be­stä­ti­gung erhalten und möchte meinen Abschlag ändern. Was kann ich tun?

Sie können Ihren Abschlag bis zu drei Mal im Jahr im OnlineService senken oder erhöhen. Sie erhalten dort ebenfalls eine Empfehlung für die Höhe Ihres Abschlags.

Störungen & BaustellenStörungen & Baustellen
Störungen & Baustellen

An wen kann ich mich im Falle einer Störung wenden?

Störungen bei der Versorgung von Strom, Gas und Wasser melden Sie bitte beim entsprechenden Entstördienst:

Stromnetz: 0800 4112244
Gasnetz:
0800 6484848
Wärmeversorgung:
0800 4399237
Wasserversorgung: 02241 233 0

Der Entstördienst ist rund um die Uhr für Sie da!

Bitte melden Sie uns entsprechende Störungen NUR per Telefon. Damit ist sichergestellt, dass wir auch diese Meldungen schnell reagieren. Sollten Sie Gasgeruch bemerken: öffenen Sie die Fenster, verlassen Sie das Gebäude und benutzen Sie keine elektrischen Geräte mehr im Haus - auch nicht das Telefon oder Ihr Smartphone.

TarifTarif
Tarif

Wo finde ich den für mich passenden Tarif?

Entdecken Sie gerne unsere Seite „Strom für Zuhause“, um den passenden Tarif der Stadtwerke Sankt Augustin für sich zu finden. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den Tarifrechner. Anschließend wählen Sie einfach den passenden Strom- oder Gastarif aus, den Sie auch direkt online abschließen können.

Sie sind bereits Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin? Dann wechseln Sie Ihren Tarif einfach und bequem direkt in unserem OnlineService.

Was bedeutet „Preisgarantie“ bei einem Vertrag?

Bei einem Energievertrag garantiert Ihnen eine sogenannte Preisgarantie, dass sich für die Dauer der Vertragslaufzeit bestimmt Preisbestandteile nicht verändern. Man unterscheidet zwischen vollen und eingeschränkten Preisgarantien, je nachdem, ob sich das Garantieversprechen auf alle oder einzelne Preisbestandteile bezieht.

Wie kann ich meinen Strom- oder Gastarif wechseln?

In unserem OnlineService finden Sie eine Auswahl an passenden Tarifen. Schauen Sie direkt vorbei und wechseln Sie direkt online in den Wunschtarif.

Wo erfahre ich Näheres zur Grundversorgung?

Was ist ein Grundversorger?
Der Grundversorger ist der örtliche Energieversorger im Netzgebiet, der die meisten Privatkunden versorgt. Alle drei Jahre ermittelt der örtliche Netzbetreiber die verantwortlichen Grundversorger und veröffentlichet diese auf seiner Website. Innerhalb des Netzgebietes können auch Gebiete mit unterschiedlichen Grundversorgern für Strom und Erdgas vorhanden sein.

Was bedeutet Grundversorgung?
Eine Grundversorgung mit Strom oder Erdgas ist der Regeltarif des jeweiligen Grundversorgers. Die Lieferung erfolgt nach genauen gesetzlichen Vorschriften.

Warum bin ich in der Grundversorgung?
Durch den Verbrauch von Energie entsteht automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger. Wenn Sie nach Umzug in Ihrem neuen Zuhause das Licht einschalten, werden Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung, sofern vorab kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde.

Melden Sie sich im Falle eines Umzugs gerne frühzeitig bei uns, damit Sie optimal versorgt sind – dies können Sie ganz einfach per Online-Umzug erledigen.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Wenn Sie aktuell keinen Strom- oder Erdgasvertrag abgeschlossen haben – zum Beispiel, wenn Ihr Anbieter Insolvenz angemeldet und den Vertrag mit Ihnen aufgelöst hat – erhalten Sie die sogenannte Ersatzversorgung. Dadurch ist eine durchgehende Versorgung mit Strom und Erdgas gewährleistet.

Dies geschieht wie folgt: Sobald wir von Ihrem Netzbetreiber eine Information erhalten, dass Ihr Zähler nicht mit Strom oder Erdgas beliefert wird, springen wir mit der Energieversorgung ein. Die Voraussetzung dafür ist, dass wir Ihr örtlicher Grundversorger sind. Das genaue Vorgehen ist im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.
Sobald die Ersatzversorgung beginnt, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben von uns mit allen wichtigen Details, inklusive Vertragskontonummer, Abschlagsplan und Vertragsbeginn. Die Ersatzversorgung ist drei Monate lang gewährleistet. In dieser Zeit können Sie gerne einen regulären Energieliefervertrag bei uns oder einem anderen Anbieter abschließen. Nach Ablauf der drei Monate melden wir Sie automatisch den Bedingungen unserer Grundversorgung an, sofern Sie sich in dieser Zeit noch für keinen Alternativvertrag entschieden haben.

Wir freuen uns, wenn Sie sich nach der Ersatzversorgung für die Stadtwerke Sankt Augustin entscheiden – sei es mit unserem Grundversorgungsvertrag oder einem anderen Tarif. Schauen Sie sich gerne auf unserer Website um oder lassen Sie sich aktiv beraten, um den passenden Tarif für sich zu finden. Ihren Wunschtarif können Sie auch bequem online abschließen.

UmzugUmzug
Umzug

Was passiert mit meinem Strom- /Erdgasvertrag beim Umzug?

Bei einem Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes zieht Ihr Strom- oder Erdgasvertrag einfach mit an die neue Adresse und Sie behalten Ihren gewählten Vertrag zu den gewohnten Preisen und fairen Konditionen. Für Sie bleibt alles beim Alten.

Sollten Sie unser Versorgungsgebiet verlassen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot von einem unserer Partner. Wenn Sie den Stromanbieter komplett wechseln möchten, können Sie den Vertrag ggfs. mit Ihrem Auszug kündigen. Je nach Vertrag ist das allerdings erst nach der Mindestlaufzeit möglich.

Kommen Sie bei einem Umzugsvorhaben gerne auf uns zu – wir möchten gerne mit Ihnen umziehen.

Aufgrund eines Umzugs möchte ich meinen Vertrag kündigen und meinen Strom abmelden. Wie gehe ich vor?

Bevor Sie kündigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 02241 25 285 25 und besprechen Sie mögliche Alternativen oder neue Tarife für Ihr neues Zuhause. Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebiets umziehen, müssen Sie zum Beispiel auch gar nicht notwendigerweise kündigen.

Andernfalls haben Sie bei Umzug eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen, sofern die Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist. Informieren Sie uns also spätestens zwei Wochen vor dem Auszug. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie sich dann die Zählernummer und den Zählerstand und teilen uns beides mit. Auf dieser Basis erstellen wir Ihre Schlussrechnung.

Kann ich meinen Strom- und Erdgastarif einfach mitnehmen?

Sie sind bereits Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin und möchten Ihren Strom- und/oder Erdgasvertrag mitnehmen? Das ist in der Regel einfach möglich, sofern Sie in unserem Versorgungsgebiet bleiben. Wir benötigen lediglich ein paar Angaben, die Sie uns mit wenigen Klicks in unserem Umzugsservice mitteilen können, um Ihren Vertrag umzumelden.

Allerdings bestehen Ausnahmen: Sofern Sie bisher mit Strom geheizt haben oder in ein Zuhause mit zum Beispiel einem Nachtspeicherofen ziehen, müssen wir Ihren Tarif anpassen. In unserem Tarifrechner können Sie ein passendes Angebot für Sie ermitteln.

Angebote unserer Partner

Wenn Sie innerhalb von Sankt Augustin umziehen und Ihren Vertrag bei uns mitnehmen, stehen Ihnen Rabatte und Gutscheine bei verschiedenen Partnern zur Verfügung:

AZ-Umzüge

Sie können oder wollen Ihren Umzug nicht alleine stemmen? Unser Partner AZ-Umzüge steht Ihnen gerne zur Seite! Nehmen Sie Ihren Vertrag der Stadtwerke Sankt Augustin mit und engagieren Sie den Umzugsservice, erwarten Sie verschiedene Vorteile:

  • 200 Euro Rabatt (dies gilt ab dem Auftragswert von 2000 Euro)
  • Umzugskartons gratis (wenn Ihr Auftragswert 500 Euro übersteigt erhalten Sie 50 Kartons, ab 1000 Euro stehen Ihnen 100 Kartons zur Verfügung)

Packen Sie lieber selbst an, bietet AZ-Umzüge einen Selbstumzieher-Service. Hierbei erhalten Sie Umzugskartons beispielsweise zum Vorzugspreis von 1,45 Euro.

Möchten Sie mehr zu unserem Partner erfahren? Dann besuchen Sie die Website von AZ-Umzüge.

Deutsche Post

Im Umzugsstress vergisst man schnell, allen Freunden, Behörden und Dienstleistern von der neuen Adresse zu erzählen: Die Nachsendedienste der Deutschen Post nehmen Ihnen die Arbeit ab, damit Sie nie wieder einen Brief verpassen. Wenn Briefe an Ihre alte Adresse gesendet werden, leitet die Deutsche Post diese automatisch weiter. Auch der Absender wird über die neue Adresse informiert.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot der Deutschen Post.

Cambio

Sie benötigen ein Umzugswagen bzw. einen Pkw für anderweitige Fahrten? Mit Cambio können Sie Ihren Umzug perfekt organisieren. Wir schenken Ihnen 11,11 Euro Fahrtguthaben.

Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.



Kann ich einen Vertrag abschließen, wenn ich Strom und Erdgas bereits abgemeldet habe?

Ja, das geht – auch wenn Sie bereits Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin waren und wieder Kunde werden möchten oder von einem anderen Versorger zu uns wechseln. Melden Sie Strom und Erdgas ganz unkompliziert online bei uns an. Wir bieten Ihnen ein entsprechendes Umzugsangebot!

Ich ziehe in einen Haushalt mit bereits bestehender Energieversorgung um. Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Wenn Sie mit einer Person zusammenziehen, die bereits durch uns mit Strom, Gas & Co. versorgt wird, reicht ein Vertrag aus – gerne beenden wir nach Umzug einen der beiden Verträge für Sie.

Kann ich beim Umzug meinen Stromtarif auf eine andere Person ummelden?

Sie können einen bestehenden Stromvertrag leider nicht auf eine andere Person umschreiben. Sie können lediglich Ihren Stromvertrag mit uns kündigen – die andere Person muss dann einen neuen Vertrag mit uns abschließen.

Ich habe für mein neues Zuhause bereits einen Strom- oder Erdgasvertrag abgeschlossen. Was kann ich tun?

Wenn Sie bereits einen neuen Vertrag bei einem anderen Energieversorger abgeschlossen haben und sich noch innerhalb der Widerrufsfrist befinden, können Sie den Vertrag rückgängig machen. Dann können wir Sie weiterhin versorgen – sofern Sie innerhalb unseres Versorgungsgebiets umgezogen sind. In den Vertragsdetails des abgeschlossenen Strom- oder Erdgasvertrags entnehmen Sie die Details zu Ihrem Widerrufsrecht.

Muss ich bei einer Überschneidung der Mietzeiträume doppelt zahlen?

Solange der Mietvertrag auf Sie läuft – ob für eine oder eben zwei Wohnungen, wenn sich die Zeiträume überschneiden – müssen Sie die Heizkosten für beide Wohnungen bezahlen. Sie zahlen selbstverständlich nur das, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben.

Ich war schon einmal Kunde bei den Stadtwerken Sankt Augustin und möchte es im neuen Zuhause wieder sein. Wie gehe ich vor?

Wir freuen uns, dass Sie wieder zu uns kommen möchten! In unserem Tarifrechner finden Sie sicher ein Angebot, das zu Ihnen passt.

Ich habe bereits einen Vertrag bei den Stadtwerken Sankt Augustin. Wie kann ich einen neuen Vertrag für mein neues Zuhause anmelden?

Wenn Sie umziehen, nutzen Sie bitte unseren OnlineService.
Wir machen Ihnen ein passendes Angebot für Ihr neues Zuhause, auch wenn Sie einen zusätzlichen Tarif abschließen möchten.

Wie kann ich meinen Umzug melden? Ist dies auch online möglich?

Sie können uns Ihren Umzug jederzeit in wenigen Schritten über den Umzugsservice mitteilen. Übermitteln Sie die Adressen, Zählernummern und Zählerstände vom alten und neuen Zuhause und bestätigen Sie den Umzug. Sie können anschließend aus einem Gutschein unserer Partner AZ-Umzüge, Deutsche Post oder Cambio wählen, um Ihren Umzug noch angenehmer zu gestalten.

Angebote unserer Partner

Wenn Sie innerhalb von Sankt Augustin umziehen und Ihren Vertrag bei uns mitnehmen, stehen Ihnen Rabatte und Gutscheine bei verschiedenen Partnern zur Verfügung:

AZ-Umzüge

Sie können oder wollen Ihren Umzug nicht alleine stemmen? Unser Partner AZ-Umzüge steht Ihnen gerne zur Seite! Nehmen Sie Ihren Vertrag der Stadtwerke Sankt Augustin mit und engagieren Sie den Umzugsservice, erwarten Sie verschiedene Vorteile:

200 Euro Rabatt (dies gilt ab dem Auftragswert von 2000 Euro)
Umzugskartons gratis (wenn Ihr Auftragswert 500 Euro übersteigt erhalten Sie 50 Kartons, ab 1000 Euro stehen Ihnen 100 Kartons zur Verfügung)

Packen Sie lieber selbst an, bietet AZ-Umzüge einen Selbstumzieher-Service. Hierbei erhalten Sie Umzugskartons beispielsweise zum Vorzugspreis von 1,45 Euro.

Möchten Sie mehr zu unserem Partner erfahren? Dann besuchen Sie die Website von AZ-Umzüge.

Deutsche Post

Im Umzugsstress vergisst man schnell, allen Freunden, Behörden und Dienstleistern von der neuen Adresse zu erzählen: Die Nachsendedienste der Deutschen Post nehmen Ihnen die Arbeit ab, damit Sie nie wieder einen Brief verpassen. Wenn Briefe an Ihre alte Adresse gesendet werden, leitet die Deutsche Post diese automatisch weiter. Auch der Absender wird über die neue Adresse informiert.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot der Deutschen Post.

Cambio

Sie benötigen ein Umzugswagen bzw. einen Pkw für anderweitige Fahrten? Mit Cambio können Sie Ihren Umzug perfekt organisieren. Wir schenken Ihnen 11,11 Euro Fahrtguthaben.

Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.

Checkliste: Umzug melden

Sie möchten Ihren Vertrag mit in das neue Zuhause nehmen? Dann benötigen wir von Ihnen folgende Daten:

  • Aus- und Einzugsdatum
  • Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
  • Zählerstand zur Schlüsselübergabe Ihres neuen und alten Zuhauses
    Neue Adresse

Kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Es ist kein Problem, wenn Sie im Umzugsstress vergessen haben, uns Ihren Wohnungswechsel mitzuteilen. Sie können den Umzug nachträglich melden, damit wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse sicher mit Energie versorgen können.

Wann muss ich meinen Strom- oder Erdgasvertrag ummelden?

Am besten melden Sie sich direkt, wenn Sie Ihre neue Adresse und die Nummer Ihres Zählers kennen. Dieses Daten brauchen Sie für die Ummeldung im Umzugsservice. Sind Sie schon eingezogen, müssen Sie sich spätestens sechs Wochen nach Einzug bei uns melden. Melden Sie sich nicht innerhalb der
6-Wochen-Frist, können dadurch höhere Kosten auf Sie zukommen.

Was brauche ich, um einen Umzug zu melden?

Für Ihren Umzug benötigen wir für die Versorgung in Ihrem neuen Zuhause folgende Daten von Ihnen:

  • die Nummer Ihres alten und neuen Zählers
  • die Adresse Ihres alten und neuen Zuhauses

Mit diesen Daten können Sie uns dann einfach im Umzugsservice Ihren Umzug melden.

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig ablese?

Wenn Sie beim Ein- oder Auszug vergessen haben, Ihren Zähler abzulesen, wenden Sie sich bitte an Ihren alten und neuen Vermieter. Häufig notieren Vermieter die aktuellen Zählerstände im Wohnungsübergabeprotokoll beim Ein- und Auszug. Wenn Sie dies nicht getan haben, können Sie Ihren Vermieter immer noch bitten, die neuen oder alten Mieter zu bitten, mitzuteilen, mit welchem Zählerstand sie ihre Zähler an- oder abgemeldet haben. Sollten wir nicht rechtzeitig von Ihnen hören, ermitteln wir den Zählerstand über den Netzbetreiber. Ist dies nicht möglich, wird der Zählerstand bei Auszug geschätzt.

Kann ich meinen Abschlag beim Umzug anpassen?

Bei sich ändernden Lebensumständen, wie zum Beispiel einer größeren oder kleineren Wohnung, mehr oder weniger Menschen gemeinsam in einer Wohnung etc. kann der Verbrauch an Energie schnell steigen oder sinken. Den Abschlag können Sie entsprecehnd bequem in unserem Umzugsservice anpassen.

Ich möchte meine Adresse ändern. Wie geht das?

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse einfach im OnlineService über den entsprechenden Reiter mit.

Ich möchte meine Umzug nutzen, um meinen Stromanbieter zu wechseln und Kunde von den Stadtwerken Sank Augustin zu werden. Wie gehe ich vor?

Wir freuen uns über Ihr Interesse! Verschaffen Sie sich gerne in unserem Tarifrechner einen Überblick über unsere Angebote. Melden Sie sich am besten direkt, wenn der Umzug beschlossen ist – spätestens sechs Wochen nach Ihrem Einzug.

Welche Gebiete werden durch die Stadtwerke Sankt Augustin versorgt?

Versorgungsgebiet Strom, Erdgas und Wärme: Sankt Augustin

Ich bin Vermieter und möchte einen Mieterwechsel melden. Was muss ich beachten?

Sie müssen uns keinen Mieterwechsel mitteilen, denn der Stromvertrag ist Sache des Mieters bzw. der Mieterin. Allerdings sollten Sie bei der Schlüsselübergabe gemeinsam mit dem ehemaligen Mieter bzw. der ehemaligen Mieterin den aktuellen Stromzählerstand notieren - und diesen an die neue einziehende Person übergeben. So unterstützen Sie einen nahtlosen Mieterübergang.

Wie bereite ich meinen Umzug optimalerweise vor? Was muss ich beachten?

1 Monat vor Umzug

Teilen Sie uns am besten jetzt schon Ihre neue Adresse im OnlineService mit.

Der Umzugstag

Notieren Sie sich Zählernummer und -stand in Ihrem alten sowie Ihrem neuen Zuhause.

Nach dem Umzug

Übermitteln Sie uns Ihre Zählerstände für Ihr altes Zuhause im OnlineService und wir erstellen Ihre Abrechnung.

Was muss ich am Umzugstag beachten?

Am Umzugstag sollten Sie Sie sowohl den Zählerstand im alten als auch im neuen Zuhause ablesen und notieren.

Ihre Zählerstände können Sie über unseren OnlineService auch noch später nachreichen. Sie erhalten anschließend Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause an Ihre neue Adresse.

Weitere Tipps rund um Ihren Umzug finden Sie in unserem Umzugsservice.

Greift die Preisbremse auch bei Umzug?

Sofern Sie Kunde der Stadtwerke Sankt Augustin bleiben möchten, können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir kümmern uns um alles! Die Preisbremse greift auf bestehende (auch Festpreis-Tarife), aber auch auf neue Verträge, die im Rahmen des Umzugs von Ihnen als Kunde geschlossen wurden.
Wenn Sie beim Umzug zu den Stadtwerken Sankt Augustin wechseln, reichen Sie die Jahresverbrauchsabrechnung bzw. die Schlussrechnung bei uns ein, damit wir für Sie den Entlastungsanspruch geltend machen können. Wir regeln das für Sie.

Sie sind bereits unser Kunde und möchten sich ummelden?

Im Falle eines Umzugs bleiben Sie Kunde der BELKAW. Melden Sie sich einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um.

Teilen Sie uns Ihren Umzug mit, sobald Sie die neue Adresse und die neue Zählernummer kennen, spätestens jedoch sechs Wochen nach Einzug.

Sie benötigen:

  • Aus- und Einzugsdatum
  • Zählernummer des neuen und alten Zuhauses
  • Ihre neue Adresse

Ihnen fehlt noch etwas oder Sie haben Fragen zur Vertrags- oder Adressummeldung? Bitte kontaktieren Sie uns.

Sie sind Neukunde und möchten im Rahmen Ihres Umzugs zu uns wechseln?

In nur wenigen Schritten können Sie zu den Stadtwerken Sankt Augustin wechseln. In unserem Tarifrechner finden Sie alle unsere Angebote im Überblick.

Melden Sie sich, sobald der Umzug beschlossen ist, spätestens aber sechs Wochen nach Einzug.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Kategorie zum Anbieterwechsel.

Sie ziehen um und wollen weiterhin zuverlässig versorgt werden?

Teilen Sie uns einfach online Ihren neuen Wohnort und die Zählernummern ihres alten und neuen Zuhauses mit – ganz egal, ob Sie schon Kunde der Stadtwerke Sankt Augustin sind oder im Rahmen Ihres Umzugs zu uns wechseln wollen mit wenigen Klicks werden Sie an Ihrem neuen Wohnort zuverlässig durch uns versorgt.

Auch im Falle eines Umzugs greift die Strom-/Gaspreisbremse - auf bestehende Verträge (auch Festpreis-Tarife), aber auch auf neue Verträge, die im Rahmen des Umzugs von Ihnen als Kunde neu geschlossen wurden. Sofern Sie mit uns umziehen, können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir kümmern uns um alles!

Versorgungs- unterbrechungVersorgungs- unterbrechung
Versorgungs- unterbrechung

Warum ist zeitweise die Versorgung unterbrochen?

Für die Arbeiten am Netz zur Instandhaltung, Wartung oder Reparatur unserer Leitungen, müssen wir die Versorgung zeitweise unterbrechen. So gewährleisten wir die sichere und zuverlässige Versorgung.

Wir führen die Arbeiten so schnell wie möglich durch, damit die Versorgung nur kurzzeitig unterbrochen ist.

Wird Zugang zu meinem Haus benötigt?

Bei gewissen Versorgungsunterbrechungen benötigen wir einen Zugang zu Ihrem Gebäude. Wir informieren Sie per Aushang an Ihrem Eingangsbereich, sofern dies notwendig sein sollte.

Wie werde ich über eine Versorgungsunterbrechung informiert?

Bei konkreten Bauvorhaben bzw. geplanten Versorgungsunterbrechungen werden Sie per Aushang bei Ihnen zu Hause informiert. Bei Rückfragen zu konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich gerne Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr an die Telefonnummer auf dem Aushang.

Ab 16.30 Uhr und am Wochenende stehen wir Ihnen über unsere Entstördienste zur Verfügung:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wasserversorgung: 02241 233 0

Wie lange dauert eine Versorgungsunterbrechung?

Die Versorgungsunterbrechung durch Arbeiten am Netz kann wenige Minuten bis hin zu wenigen Stunden dauern. Wir bemühen uns, die Arbeiten so schnell wie möglich durchzuführen, damit die Versorgung zügig wieder gewährleistet ist.

An wen kann ich mich bei einer Versorgungsunterbrechung wenden?

Bei konkreten Bauvorhaben bzw. geplanten Versorgungsunterbrechungen werden Sie per Aushang bei Ihnen zu Hause informiert. Bei Rückfragen zu konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich gerne Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.30 Uhr an die Telefonnummer auf dem Aushang.

Ab 16.30 Uhr und am Wochenende stehen wir Ihnen über unsere Entstördienste zur Verfügung:

Stromnetz: 0800 4112244

Gasnetz: 0800 6484848

Wärmeversorgung: 0800 4399237

Wasserversorgung: 02241 233 0

Wie bereite ich mich auf eine Wasser-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Wasser vor

  • Legen Sie sich einen Wasservorrat an (zum Trinken, Kochen sowie auch für die Toilettenspülung).
  • Schließen Sie alle Wasserhähne.
  • Schalten Sie sowohl Waschmaschine als auch Geschirrspüler rechtzeitig aus.

Wie bereite ich mich auf eine Erdgas-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Erdgas vor

  • Schließen Sie den Gerätehahn an manuell zündbaren Gasgeräten.
  • Schalten Sie den Gasherd ab.

Wie bereite ich mich auf eine Strom-Versorgungsunterbrechung vor?

So bereiten Sie sich auf eine Versorgungsunterbrechung von Strom vor

  • Halten Sie Kühl- und Gefriergeräte geschlossen. Vermeiden Sie das unnötige Öffnen von Kühl- und Gefriergeräten, damit Ihre Lebensmittel nicht schlecht werden. (Ihr Kühlgerät hält die Kühlung ohne Energieversorgung eine Zeit lang aufrecht. Die genaue Dauer können Sie der Bedienungsanleitung Ihres Gerätes entnehmen.)
  • Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, vor allem die, welche beim Wiedereinschalten eine Gefahr sein könnten, z. B. Bügeleisen oder Herdplatten.
  • Schalten Sie eine Lampe ein, um sofort zu erkennen, wann der Strom wieder fließt.
  • Stellen Sie Ihre Uhren nach der Unterbrechung neu.

Was muss ich nach einer Versorgungsunterbrechung beachten?

Nach der Versorgungsunterbrechung von Wasser beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Das Wasser kann kurzzeitig trüb sein. In diesem Fall lassen Sie das Wasser kurz laufen bis es wieder klar ist.
  • Nehmen Sie den Druckspüler an der Toilette erst zum Schluss wieder in Betrieb.
  • Entlüften Sie die Leitungen eines Durchlauferhitzers vor dem Einschalten (Betriebsanleitung des Gerätes beachten).


Nach der Versorgungsunterbrechung von Erdgas beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Nehmen Sie Ihr Gasgerät entsprechend der Bedienungsanleitung wieder in Betrieb, sollte Ihr Gasgerät eine Störung anzeigen. Wenden Sie sich gerne an uns, sollten Sie dabei Schwierigkeiten haben. Wir unterstützen Sie gerne.
Zähler & ZählerstandZähler & Zählerstand
Zähler & Zählerstand

Was ist der Zählerstand?

Der gesamte Energieverbrauch seit Zählerinstallation wird über den Zählerstand angegeben.

Was ist die Zählernummer?

Die Zählernummer befindet sich auf dem entsprechenden Gerät, damit wir den Zähler inklusive Verbrauch dem richtigen Haushalt zuordnen können.

Wo finde ich meinen Zähler?

Es ist wichtig zu wissen, wo sich Ihr Strom- oder Gaszähler befindet, da Sie diesen jedes Jahr ablesen müssen.

Wo finde ich meinen Stromzähler?
Stromzähler werden meist direkt in Wohnungen, Treppenhäusern oder Kellern installiert. Wo sich der Zähler befindet, hängt von Ihrer Wohnsituation ab. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob Sie in einem Einfamilienhaus oder einem Mehrfamilienhaus wohnen.

Ein- oder Zweifamilienhäuser haben in der Regel einen Stromzähler in der Nähe der Hauptsicherung. So ist das Ablesen Ihres Zählerstands kein Problem für Sie. Als Wert geben Sie Ihrem Energieversorger den aktuellen Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) an.

Ein Mehrfamilienhaus hat die Stromzähler wahrscheinlich im Keller. Es gibt oft andere Hinweise an dem Zähler, die Sie wissen lassen, welches Ihr Zähler ist – zum Beispiel „2. OG links." Falls nicht, können Sie anhand der Zählernummer den zu Ihrer Wohnung gehörenden Stromzähler finden. Sollten Sie Ihren Stromzähler nicht finden, hilft Ihnen Ihr Vermieter oder Hausverwalter gerne weiter. In manchen Wohnanlagen hat nur der Hausmeister Zugang zu den Zähler.

Wo finde ich meinen Gaszähler?
Erdgaszähler werden vor allem in Mehrfamilienhäusern meist im Keller installiert. In Einfamilienhäusern findet man den Gaszähler oft in der Nähe der Hauptsicherung. Als Mieter haben Sie in der Regel nur einen eigenen Stromzähler, den Sie ablesen müssen. Heizung und Wasser werden in der Regel über die Hausverwaltung bzw. die vermietende Person mit uns abgerechnet.

Wo finde ich meine Zählernummer und den aktuellen Zählerstand?

Zählernummer

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer bisherigen Strom- oder Gasrechnung der Stadtwerke Sankt Augustin. Neukunden finden sie auf ihrem Wohnungsübergabeprotokoll.

Die jeweilige Zählernummer der Rechnung bzw. des Wohnungsübergabeprotokolls finden Sie entsprechend auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Die Geräte haben normalerweise zwei Nummern. Eine davon ist die vom Hersteller vergebene Seriennummer. Die Zählernummern werden vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber vergeben und befinden sich meist ganz in der Nähe des Strichcodes auf dem Gerät.

Zählerstand

Bei analogen Geräten bekommen Sie den Zählerstand analog hinter einem Sichtfenster mit weißen Zahlen auf schwarzem Grund angezeigt. Für die Abrechnung ist das Ablesen der rot umrandeten Nachkommastelle nicht wichtig. Bei digitalen Zählern erscheint der Zählerstand auf einem Display. Die Werte werden entweder abwechselnd automatisch angezeigt oder lassen sich manuell auf Knopfdruck durchschalten. Wir benötigen für die Abrechnung den Wert „Bezug Gesamt“ (auch: 1.8.0), ohne die Stelle hinter dem Punkt oder dem Komma.

Warum habe ich eine eigene Zählernummer?

Jeder Zähler verfügt über eine Zählernummer, um ihn der richtigen Adresse zuordnen zu können.

Die ist einerseits bei einem Anbieterwechsel sehr wichtig, damit sowohl Ihr bisheriger als auch Ihr neuer Vertragspartner den Zählerstand zum Zeitpunkt des Wechsels erfahren. Bei der Übermittelung des Zählerstands geben Sie auch die Zählernummer mit an.
Andererseits ist die Zählernummer für die Jahresrechnung relevant. Auch hierfür muss Ihr Zähler abgelesen werden und wir benötigen in diesem Zusammenhang immer die Zählernummer.

Wie kann ich meine Zählernummer ändern?

Unter „Ummelden“ im OnlineService können Sie alles Erforderliche regeln, das bei einem Umzug notwendig ist. Solle ein Zählerwechsel bei Ihnen erfolgt sein, teilt uns dies der örtliche Netzbetreiber mit. Sie müssen dann nichts weiter tun. Bitte beachten Sie, dass die Informationen zum Zählerwechsel in Ausnahmefällen bis zu vier Wochen dauern können.

Meine Zählernummer ist falsch. Was kann ich tun?

Vergewissern Sie sich bitte zunächst, ob Sie auch den korrekten Zähler vor sich haben. In einem Mehrparteienhaus sind die Stromzähler oftmals durch weitere Angaben wie „1.OG links“ markiert. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie die Hauptsicherung zur Wohnung ausschalten und nachsehen, ob der Strom in Ihrer Wohnung aus ist. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie die richtige Zählernummer angegeben haben, denn Zähler verfügen meist auch über weitere Angaben wie Prüf- und Seriennummern – diese sind üblicherweise aber auch so beschriftet. Wenn Sie sich sicher sind, dass auf der Rechnung oder Vertragsbestätigung angegebene Zählernummer falsch ist, lassen Sie uns bitte eine Nachricht per Kontaktformular oder E-Mail zukommen. Wir kümmern uns dann darum.

Wie lese ich meinen Strom-, Wasser- und Erdgaszähler ab?

Notieren Sie sich die jeweilige Zählernummer und gehen Sie im Anschluss zum jeweiligen Zähler. Je nach Ausführung des Geräts wird der Zählerstand digial oder analog angezeigt. Schreiben Sie sich dann alle Zahlen vor der Nachkommastelle auf – ohne die rot umrandeten Ziffern bzw. ohne die rot umrandeten Zahlen. Schon ist das Ablesen fertig.

Was muss ich beim Ablesen des Zählerstands beachten?

Bitte teilen Sie uns einmal jährlich Ihren aktuellen Zählerstand mit. Wenn Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns zukommen lassen, ist gewährleistet, dass Sie auch nur die Energie bezahlen, die Sie tatsächlich verbrauchen. Andernfalls schätzen wir den Verbrauch. Vergessen Sie bei einem Umzug auch nicht, die Zähler der alten und neuen Wohnung abzulesen.

Zunächst ist es wichtig, den richtigen Zähler zu finden. Vergleichen Sie dazu die vorhandene Zählernummer auf der Rechnung mit der Nummer des Zählers. Ein analoges Rollen-Zählwerk oder ein Digitaldisplay zeigen den Zählerstand an. Beim Ablesen spielen die Zahlen/Dezimalstellen im roten Rahmen keine Rolle.

Ich habe den falschen Zählerstand eingegeben. Muss ich ihn ändern lassen?

Ja, diesen sollten Sie ändern – dies können Sie bequem selbst über den OnlineService machen. Zählerstände können Sie bis zu vier Wochen rückwirkend korrigieren. Bei der Neuanmeldung ist die Korrekt auch bis zu sechs Wochen rückwirkend möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Korrektur nur dann möglich ist, wenn zwischenzeitlich noch keine Rechnung durch uns erstellt wurde.

Übrigens: Unser System überprüft bei Übermittlung Ihres Zählerstands automatisch, ob die eingegebenen Werte in einem realistischen Bereich liegen oder ein größerer Fehler vorliegt.

Bei Ein- oder Ausbau des Zählers ermittelte Zählerstände können Sie nicht selbst korrigieren. Sie möchten einen Zählerstand überarbeiten, aber können dies nicht selbst tun? Schicken Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular und wir nehmen uns der Angelegenheit an.

Ich möchte meinen Zählerstand mitteilen. Was kann ich tun?

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand gerne bequem über den OnlineService mit. Nachdem Sie den Zählerstand dort eingegeben haben, bearbeiten wir ihn direkt weiter. Alternativ können Sie uns Zählerstand, Zähler- und Kundenummer auch per E-Mail oder Telefon übermitteln.

Wie kann ich meine Zählerstände direkt über den OnlineService übermitteln?

Am besten notieren Sie sich zunächst die Zählernummer sowie den Zählerstand. Melden Sie sich dann im OnlineService an oder gehen Sie direkt auf folgendes Formular. Tragen Sie Ihre Kundenummer, die Zählernummer sowie das Ablesedatum ein und übermitteln Sie dann den aktuellen Zählerstand. Nach der Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigung.

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Immer dann, wenn ein Abrechnungszeitraum beginnt oder endet, müssen Sie Ihren Stromzähler oder andere Zählerarten ablesen. Dadurch können wir den genauen Verbrauch von Strom, Gas, Wasser oder Wärme ermitteln und entsprechend exakt abrechnen. Eine Ablesung pro Jahr reicht üblicherweise aus. Unter Umständen können auch mehrere Ablesungen notwendig sein. Die Ermittlung der Zählerstände wird immer benötigt bei:

  • Umzug
  • Neuanmeldung
  • Jahresabrechnung
  • Tarifwechsel
  • Kündigung

Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig ablese?

Wenn Sie den Zählerstand nicht rechtszeitig ablesen, schätzen wir den Verbrauch anhand aktuellster Daten, die uns vorliegen. Wir orientieren uns dann an den Meldungen des Netzbetreibers sowie Ihres letzten Jahresverbrauchs. Teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand am besten bequem und einfach in unserem OnlineService mit.

Warum muss ich Stromzähler, Gaszähler und Co ablesen?

Die meisten Standardgeräte sind in der Regel nicht mit dem Internet verbunden und senden Zählerstände nicht automatisch, sodass Sie den Zähler manuell ablesen müssen. Es ist auch möglich, dass das Ablesepersonal des Netzbetreibers nicht auf den Zähler zugreifen kann oder den Zähler nicht zum gewünschten Zeitpunkt ablesen wird. Zählerstände zeigen uns genau, wie viel Strom, Gas, Wasser oder Wärme Sie verbraucht haben. Es ist daher wichtig, dass Sie uns diese Angaben zusenden. Andernfalls müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Dies kann zu einer ungenauen Abrechnung führen.

Wer kümmert sich um den Zähler?

Die Installation, Wartung und der Wechsel des Strom- und Gaszählers wird vom Messstellenbetreiber übernommen. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem separaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) haben – zum Beispiel bezüglich eines fernauslesbaren Zählers – kümmert sich der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) um Ihren Zähler. In Ihrem Fall ist dies die Westnetz GmbH für Strom sowie die Rhein-Sieg Netz GmbH für Gas. Sollte ein Zählerwechsel notwendig sein, erhalten Sie in der Regel trotzdem Post von uns. Wir übernehmen die Aufgabe im Auftrag des Messstellenbetreibers für uns.

Welche Besonderheiten gibt es bei einem Doppeltarifzähler?

Über einen Doppeltarifzähler verfügen Sie üblicherweise, wenn Sie eine Wärmepumpe oder eine ältere Nachtstromspeicherheizung haben. Dieser misst zwei verschiedene Tarifstufen in einem – zum Beispiel konventionellen Haushaltsstrom als auch Heizstrom, für die jeweils unterschiedliche Preise gelten. Auch bei einem Nachtstromtarif gilt tagsüber ein anderer Preis als nachts für verbrauchten Strom.

Was ist der Unterschied zwischen einem analogen und einem digitalen Zähler?

Analoger Zähler

Der analoge Zähler verfügt über eine Walze mit Zahlen von 0 bis 9, die sich fortlaufend weiterdrehen, während Strom, Gas & Co verbraucht werden. Der Zähler misst ab der Zählerinstallation kontinuierlich den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) und zeigt ihn entsprechend an. Um den Zählerstand zu ermitteln, lesen Sie die Zahl ohne die rot eingekreiste Nachkommastelle ab. Die Stromzählernummer steht meist weiter unten.

Digitaler Zähler

Digitale Stromzähler wechseln automatisch zwischen den Werten auf dem Display oder können per Knopfdruck umgeschaltet werden. Zum Ablesen von Zählerständen für die Jahresabrechnung ist der Zählerstand „Bezug Gesamt“ bzw. „1.8.0“ entscheidend (bei Doppeltarifzählern die Werte „Bezug HT" (1.8.1) und „Bezug NT“ (1.8.2)). Die Dezimalstellen, also die Zahlen nach dem Komma, brauchen Sie nicht zu notieren. Für die Abrechnung ist dies nicht wichtig. Über oder unter dem Barcode bzw. QR-Code steht die Stromzählernummer.

Was muss ich beachten, wenn ein Umzug ansteht?

Wenn Sie umziehen, können Sie sich ganz einfach online ummelden. Wir benötigen dafür Ihre Kundennummer sowie die Nummer Ihres alten und neuen Zählers. Am Tag der Schlüsselübergabe notieren Sie sich bitte den Zählerstand in der alten als auch in der neuen Wohnung. Wir benötigen diese Werte für die Ummeldung sowie die korrekte Abrechnung Ihres Verbrauchs.

ZahlungZahlung
Zahlung

Was ist eine Abschlagszahlung?

Abschlagszahlung bedeutet, dass Sie jeden Monat einen definierten Betrag – den sogenannten Abschlag – für die Energie bezahlen, die Sie von uns erhalten. Elf bis zwölf Mal im Jahr wird dieser feste Betrag fällig. In unserem OnlineService können Sie den aktuellen Abschlag nachschauen und bei Bedarf auch anpassen.

Wie wird die Höhe meiner Abschlagszahlung berechnet?

Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnen wir anhand Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs an Strom oder Erdgas sowie den aktuellen Energiekosten. Den Verbrauch des letzten Jahres verwenden wir als Basis für die Berechnung. Einmal jährlich werden Ihre gezahlten Abschläge mit den Kosten des tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. War die vorherige Anzahlung zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift zur Verrechnung mit der nächsten Abschlagszahlung. Wenn Ihre Vorauszahlung zu gering war, müssen Sie leider Nachzahlungen leisten.

Ich möchte bequem per Lastschrift zahlen. Was muss ich tun?

Erteilen Sie uns das gewünschte SEPA-Mandat gerne direkt im OnlineService und wir ziehen die offenen Beiträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein.

Wie kann ich meine Rechnungsadresse, meinen Namen oder die Bankverbindung ändern?

Ändern Sie Ihre personenbezogenen Daten nach Bedarf ganz bequem in unserem OnlineService.

Falls Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich einmalig für den OnlinService. So können Sie Ihre Angelegenheiten zukünftig direkt bequem online regeln.

Wo finde ich eine Übersicht meiner Zahlungen?

Eine Übersicht Ihrer geleisteten Zahlungen erhalten Sie bequem im OnlineService. Loggen Sie sich einfach ein und erfahren Sie mehr.

Ich habe eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?

Alle überfälligen und künftigen Forderungen sowie vorhandenes Guthaben finden Sie in unserem OnlineService. Den ausstehenden Betrag können Sie überweisen oder Sie erteilen uns ein SEPA-Mandat: Zur jeweiligen Fälligkeit ziehen wir die offenen Beiträge von Ihrem Konto ein. Das ist sehr bequem für Sie, denn Sie müssen an nichts denken und sich um nichts Weiteres kümmern. Andernfalls müssen Sie alle Zahlungstermine eigenständig im Blick behalten und Ihre Beiträge rechtzeitig überweisen.

Wo steht in meiner Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen muss?

Auf der ersten Seite der Mahnung finden Sie das Datum, zu dem Sie offene Zahlungsbeiträge begleichen müssen. Planen Sie bei der Zahlung bitte genug Zeit ein, da eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann. Achten Sie darauf, bei Ihrer Zahlung Ihre Kundennummer im Verwendungszweck anzugeben, damit wir die Überweisung zuordnen können.

Alternativ können Sie die Zahlungen per EC-Karte in unserem Kundenzentrum begleichen.

Wie lautet die Bankverbindung der Stadtwerke Sankt Augustin?

Nachstehen finden Sie die Bankverbindungen der Stadtwerke Sankt Augustin. Wählen Sie das geeignetes Bankinstitut für sich aus:

Bankinstitut BIC IBAN
Kreissparkasse Köln COKSDE33XXX DE85 3705 0299 0000 6405 38
VR-Bank Rhein-Sieg eG GENODED1RST DE63 3706 9520 5309 1910 15

Fragen und Antworten zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist im Dezember 2022 in Kraft getreten. Sie haben Fragen zur Aufteilung der Kosten für Kohlendioxid? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Zum FAQ

Fragen und Antworten zur Preisanpassung

Sie haben Fragen zur Anpassung der Erdgas- oder Strompreise? Wir beantworten sie Ihnen gerne.

Zum FAQ

Wegfall der EEG-Umlage

Der Bundestag hat beschlossen: Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.

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Abschlagsanpassungen

Aktuell werden neue Abschlagspläne verschickt

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