Eine Solaranlage wird auf dem Dach installiert.
Dachpotentiale ermitteln und nutzen

Solardachkataster

Hausdächer mit Sonnenkollektoren sind mittlerweile ein gewohntes Bild in Deutschland. Während bei der Solarthermie die Sonnenstrahlung der Wärmegewinnung dient, wandelt die Photovoltaik-Technik Sonnenenergie mit Hilfe von Solarzellen direkt in Strom um. Dieser Strom kann entweder direkt für den Eigenbedarf eines Haushalts genutzt werden oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Durch die staatlich garantierte Einspeisevergütung bietet der saubere Strom aus Sonnenenergie auch die Möglichkeit zur ökologischen Geldanlage. Denn jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom wird nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zu festen Sätzen vergütet. Ob eine Dachfläche für den Einsatz von Solaranlagen geeignet ist, können Sie als Hauseigentümer mit Hilfe des Solardachpotentialkatasters ermitteln.

Mit Unterstützung der Stadtwerke Sankt Augustin wurden alle Gebäude im Stadtgebiet von Sankt Augustin darauf untersucht, ob die Dachflächen für die Solarenergienutzung geeignet sind.

Das Solardachkataster bietet damit die Möglichkeit, die Eignung einer Dachfläche für den Bau einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage zu überprüfen. Über die Suchfunktion navigieren Sie bequem zu jedem Objekt. Neben der Eignung für Photovoltaik oder Solarthermie gibt das Solardachkataster Auskunft über die Wirtschaftlichkeit und die Planung einer Anlage. Außerdem können Sie beurteilen, ob sich Ihr Dach, eventuell auch ergänzend zum Solardach, als Gründach eignet. Eine Übersicht über Ansprechpartner und weiterführende Informationen finden Sie dort ebenfalls.

Zum Solardachkataster
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+++Wichtiger Hinweis+++

Die SWA wird die vom Gesetzgeber Mitte Dezember beschlossenen Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) trotz des äußerst engen Zeitfensters im März fristgerecht umsetzen. Die Entlastung mit gedeckelten Preisen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs erfolgt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Die Kundinnen und Kunden der SWA müssen weiterhin nichts tun. Sie erhalten im Lauf des Monats März kunden-individuelle Schreiben mit wichtigen Informationen zur Preisbremse selbst und mit Informationen zur individuellen Abschlagshöhe. Diese Schreiben werden in jedem Fall im Lauf des Monats eintreffen, voraussichtlich Mitte März.
Monatliche Abschläge passt die SWA zeitgleich mit dem Versand der individuellen Schreiben automatisch an. Um sicherzustellen, dass alle Kunden ihre korrekten Entlastungen erhalten, wird die SWA bis dahin den Einzug der März-Abschläge aussetzen.
Kunden, die der SWA ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts tun. Wer selbst überweist, sollte ab Anfang März bitte vorerst seine Abschläge nicht zahlen bis zum Erhalt der individuellen Schreiben mit dem an die Preisbremsen angepassten Abschlagsbetrag.

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