Mahnung & Sperrung
Wir helfen Ihnen!

Mahnung & Sperrung

Sie haben eine Mahnung oder Sperrankündigung von uns erhalten? Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Mahnung

Sie haben eine Mahnung erhalten?

Es kann passieren, dass man mal eine Rechnung verpasst. Wenn Sie aber schon eine Mahnung von uns erhalten haben, dann sollten Sie jetzt handeln und schnellstens die offene Rechnung begleichen. Geben Sie bei der Überweisung stets im Verwendungszweck Ihre Kundennummer an.

Hinweis:
Erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung von uns, nutzen Sie bitte nur die auf dem Schreiben ausgewiesene Kontoverbindung.

Bankinstitut

BIC

IBAN

Kreissparkasse Köln

COKSDE33XXX

DE85 3705 0299 0000 6405 38

VR-Bank Rhein-Sieg eG

GENODED1RST

DE63 3706 9520 5309 1910 15


Sie können Ihre Zahlungen auch in unserem Kundenzentrum direkt mit EC-Karte bezahlen. Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer Kundenzentren.

Jetzt automatischen Bankeinzug aktivieren

Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, ziehen wir die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein – Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern und können keine weitere Rechnung verpassen. Sollten Sie sich gegen das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, müssen Sie selbstständig die Zahlungstermine im Blick behalten und rechtzeitig überweisen.

SEPA-Mandat erteilen

Verschieben Sie den Zahlungstermin

In unserem OnlineService finden Sie alle überfälligen und künftigen Forderungen oder vorhandene Guthaben. In der Zahlungsübersicht können Sie auch den Zahlungstermin verschieben. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass Sie die Rechnung erst nächste Woche begleichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Stundung. Übrigens: Ihren Zahlungstermin können Sie verschieben, egal ob Sie selbst überweisen oder uns ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Sperrung

Was ist eine Stromsperre?

Wenn Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und Sie uns nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, sind wir dazu berechtigt, Ihnen nach Vorwarnung den Strom abzustellen. So weit muss es aber nicht kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung.

Zur Vermeidung einer Sperrung Ihres Zählers bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach §19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem Zeitrahmen von maximal sechs Monaten durch Raten ausgleichen. Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns treffen wollen, melden Sie sich bitte bei uns. Wie eine solche Vereinbarung aussieht, sehen Sie in unserem Muster:

Beratung zur Abwendung einer Sperrung

Sie haben Ihre Abschläge oder Ihre Rechnung trotz Mahnung nicht gezahlt? Dann riskieren Sie eine Stromsperre. Das Licht geht aus und alle strombetriebenen Geräte funktionieren nicht mehr. Wir unterstützen Sie und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zur Sperrung

Was kann ich machen, damit ich weiter Strom habe?

Sie können die Stromsperre verhindern. Dafür müssen Sie das Geld, das sie uns schulden, sofort auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie auch eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben. Rufen Sie uns an. Wenn der Techniker bei Ihnen ist, können Sie nichts mehr tun.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Wir haben Ihnen einen Brief geschickt. Darin stand, dass wir Ihren Stromanschluss sperren, weil Sie uns Geld schulden. In dem Brief ist auch eine Abwendungsvereinbarung, mit der Sie Ihre Schulden in Raten zahlen können. Wenn Sie diese unterschreiben, sperren wir den Strom nicht. Sie müssen Ihre Schulden bei uns dann aber wie vereinbart bezahlen. Und Sie müssen Ihre Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlen. Unterschreiben Sie die Abwendungsvereinbarung schnell und schicken uns diese per E-Mail an energielieferung@stadtwerke-sankt-augustin.de oder bringen sie uns in unser Kundenzentrum vorbei.

Der Strom wurde gesperrt, was kann ich tun?

Wir schalten Ihren Stromanschluss wieder frei. Dafür müssen Sie den offenen Betrag aus der Sperrankündigung bezahlen. Und Sie müssen die Kosten für die Stromsperre bezahlen. Das sind 116,18 Euro. Wenn Sie alles bezahlt haben, schalten wir Ihren Stromanschluss am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) wieder frei.