Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Diese Ersparnis geben wir selbstverständlich an alle Kunden weiter, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Bei einigen unserer Tarife ist der Arbeitspreis bereits ist so günstig, dass die gesetzliche Preisbremse nicht greifen muss.Liegt der im Tarifrechner ausgewiesene Arbeitspreis jedoch über 12 ct/kWh brutto, greift die Gaspreisbremse. Sie zahlen in diesem Fall 12 ct/kWh brutto für 80% Ihres prognostizierten Verbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde bezahlen Sie den in den Tarifdetails genannten Preis. Das gilt auch rückwirkend für Januar und Februar und für alle Tarife, die einen Arbeitspreis von über 12 ct/kWh brutto haben!**Die Strompreisbremse wurde von der Bundesregierung zum 1.3.2023 eingeführt, um die gestiegenen Energiekosten zu senken. Die Ersparnis bezieht sich auf den prognostizierten Jahresverbrauch. Weitere Informationen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Sie beziehen in unserem Netzgebiet Strom und haben keinen Sondervertrag abgeschlossen? Dann erhalten Sie automatisch die Grundversorgung mit unserem Tarif FairRegio Strom basis Grundversorgung. Auch bei einer Insolvenz Ihres bisherigen Stromanbieters können Sie sich auf die Stromversorgung durch uns verlassen. In Fällen wie diesen versorgen wir Sie automatisch weiter – zu den Konditionen der Ersatzversorgung (für drei Monate durch uns als Strom-Grundversorger).
Verordnungen und ergänzende Bedingungen zu Strom und Erdgas. Zum Nachlesen und Downloaden.
Liegt Ihr Stromverbrauch im Schnitt oder gibt es Optimierungspotenzial? Sparen Sie Energie – das schont die Umwelt und Ihre Finanzen!