Versorgungsbedingungen
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Grund- und Ersatzversorgung

Was ist Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in den Grundversorgungsverordnungen (GVV) und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung.

Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, alle Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.

Was ist Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen. Beauftragt der Kunde in dieser Zeit keinen neuen Lieferanten, wird er ohne Unterbrechnung durch den Grundversorger nach gleichen Bedingungen und Preisen dauerhaft weiterversorgt.

Kann ich auch einen dieser Tarife wählen?

Die Preise für die Grundversorgung kommen automatisch zur Anwendung, wenn Letztverbraucher keinen (speziellen) Sondervertrag abschließen. Eine direkte Wahl für die Preise in der Ersatzversorgung ist seitens der Kunden ebenfalls nicht möglich, da die Ersatzversorgung gesetzlich auf 3 Monate befristet ist und somit lediglich einen Übergangscharakter besitzt.

Steuern, Abgaben und sonstige hoheitliche Belastungen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den Anteil von Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlichen Belastungen an den Strom- und Erdgaspreisen für Privat- und Geschäftskunden.

Anteil von Steuern, Abgaben sonstigen hoheitlichen Belastungen am Strompreis

Privathaushalt in Sankt Augustin mit einem typischen Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr

Gewerbe in Sankt Augustin mit einem typischen Verbrauch von 50.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz

Nachfolgend informieren wir Sie über unseren Energieträgermix. Wir haben für Sie dargestellt, wie sich die gelieferte Strommenge aus den einzelnen Energieträgern zusammensetzt. Sie erfahren außerdem, welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.

Erläuterung Grundversorgung Strom

Erläuterung zu den Preisen der Grundversorgung Strom der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH

Für die Stromlieferung im Rahmen der Grundversorgung vergütet der Kunde der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH ein Entgelt, das sich zusammensetzt aus Arbeitspreis, Grundpreis und Zählerpreis.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis ist der Preis für die bezogene elektrische Arbeit (den verbrauchten Strom) in Cent pro Kilowattstunde. Die elektrische Arbeit wird vom Zähler gemessen und angezeigt.

Grundpreis

Kosten der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH für die einmalige Abrechnung der Stromlieferung pro Jahr sowie die jeweils von der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH an den zuständigen Netzbetreiber zu entrichtenden Grundpreise der Netzentgelte, anfallendes Entgelt für ein Zählwerk und Kosten für die Abrechnung der Netzentgelte.

Zählerpreis

Die Kosten für Ihren Zähler waren auch bisher ein Teil des Grundpreises, aber nicht gesondert ausgewiesen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden in den kommenden Jahren für einige Kunden die Standardzähler durch intelligente Messsysteme (iMSys) ersetzt. Ob ein iMSys eingebaut wird, entscheidet der zuständige Messstellenbetreiber anhand Ihres Jahresverbrauchs. Der in der Preisübersicht angegebene Zählerpreis gilt für alle Standardzähler und mME (moderne Messeinrichtungen) außer iMSys.

Haushaltsbedarf

Haushaltsbedarf ist der Bedarf an elektrischer Energie für den Haushalt natürlicher Personen für private Zwecke. Eine allein wirtschaftende Person gilt als einzelner Haushalt.

Landwirtschaftlicher Bedarf

Landwirtschaftlicher Bedarf ist der Bedarf an elektrischer Energie von Betrieben oder Betriebsteilen, bei denen die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen im Sinne des Bewertungsgesetzes die Betriebsgrundlage bilden.

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf ist jeglicher Bedarf an elektrischer Energie, der nicht Haushaltsbedarf oder landwirtschaftlicher Bedarf ist.

Mitteilungspflichten des Kunden

Bitte teilen Sie der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH Ihre Bedarfsart(en) und alle zur Ermittlung des Stromentgeltes erforderlichen Merkmale und jede Änderung derselben unverzüglich mit. Die Änderung wird bei der Abrechnung mit Beginn der Veränderung berücksichtigt.

Steuern, Abgaben und sonstige hoheitliche Belastungen

Die Preise der Grundversorgung enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Sie sind entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auf Höchstbeträge begrenzt. Bei sonstigen Stromlieferungen in Gemeinden

  • bis 25.000 Einwohner 1,32 Cent/kWh
  • bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent/kWh
  • bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent/kWh
  • über 500.000 Einwohner 2,39 Cent/kWh

Im Arbeitspreis sind zusätzlich sonstige hoheitliche Belastungen (EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Netzumlage, Abschaltbare Lasten-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage) enthalten.

Die Arbeitspreise gemäß Preisblatt enthalten darüber hinaus auch den Regelsatz der gesetzlich festgelegten Stromsteuer. Bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt gelten geringere Stromsteuersätze, so dass sich diese Preise um die Steuerermäßigung vermindern. Die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH führt die berechnete Stromsteuer als Steuerschuldner an das Hauptzollamt ab.

Das vom Kunden zu zahlende Stromentgelt wird aus Nettopreisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer in der im Liefer-/ Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.

Unterjährige Abrechnung

Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Wünschen Sie davon abweichend eine unterjährige Rechnungsstellung, das heißt monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich, so müssen Sie dies der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH schriftlich mitteilen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die benötigten Zählerstände selbst abzulesen und bis spätestens zu den von der Stadtwerke Sankt Augustin GmbH mitgeteilten Abrechnungsterminen unaufgefordert telefonisch, per E-Mail oder per Onlineservice an die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH zu übermitteln. Den Preis für die unterjährige Abrechnung finden Sie auf dem Preisblatt.

Änderungen der Kundenanlage

Alle eventuell notwendigen Änderungen der Kundenanlage gehen zu Lasten des Kunden.

Stand 1. Mai 2019

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