Anpassung der Mehrwertsteuer: Gas & Wärme

Ab dem 1. April 2024 wird gemäß den Vorgaben der aktuellen Gesetzgebung der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Erdgas und Wärme aufgehoben, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 % angehoben wird. Ursprünglich im Zuge der Energiekrise ab dem 1. Oktober 2022 von der Bundesregierung eingeführt, um die Verbraucher zu unterstützen, haben wir als Unternehmen keinen Einfluss auf diese Anpassung.


Weitere Informationen

Welche Tarife sind von der Mehrwertsteueranpassung betroffen?

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 % betrifft sämtliche Erdgaspreise sowie die Preise für Fern- und Nahwärme. Jedoch wurde die Mehrwertsteuer für Strom nicht verändert.

Werden sich die Preise ändern?

Tatsächlich werden aufgrund der Mehrwertsteueranpassung die Preise wieder ansteigen. Unsere Nettopreise bleiben unverändert, jedoch werden die Bruttopreise ab dem 1. April 2024 um 11,2 % steigen, da die Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 % angehoben wird. Eine separate Mitteilung über die Preisanpassung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Ändert sich mein Vertrag?

Nein, die Anpassung der Mehrwertsteuer wirkt sich nicht auf Ihr Vertragsverhältnis aus.

Ist es notwendig meinen Zählerstand zum 01.04. abzulesen?

Für eine präzise Abgrenzung möchten wir gerne Ihren Zählerstand erfassen. Dies ist am schnellsten über die Zählerstandserfassung im Online-Service möglich. Sollte uns zu diesem Zeitpunkt kein Zählerstand vorliegen, wird dieser zur Abgrenzung in der nächsten Jahresabrechnung geschätzt.

Ändert sich mein monatlicher Abschlag?

Die Mehrwertsteuererhöhung führt nicht automatisch zu einer Anpassung des Abschlags. Allerdings besteht die Möglichkeit, Ihren Abschlag auf Wunsch anzupassen. Dies kann am schnellsten über unseren Online-Service erfolgen.

Ich bin Gewerbekunde und benötige eine Anpassung des Abschlags mit 19% Mehrwertsteuer für das Finanzamt.

Die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. April 2024 ist bereits in Ihren Abschlagsplänen berücksichtigt. Die entsprechenden Angaben finden Sie in Ihrer Rechnung oder Vertragsbestätigung.

Werde ich gesondert über die Anpassung informiert?

Es wird keine separate Mitteilung verschickt, da der Gesetzgeber dies für den Fall einer Änderung der Mehrwertsteuer nicht vorgesehen hat.