Geschäftsfrau.
Nachtstrom für Gewerbekunden Rund um die Uhr Energie für Ihr Unternehmen

Nachtstromspeicherheizungen (Wärmespeicheranlagen)

Wenn Sie Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen mit einer Nachtstromspeicherheizung versorgen möchten, sollten Sie einen dazu passenden Tarif wählen. Die technischen Voraussetzungen wie z.B. Aufladezeiten oder Zählerart spielen hier eine wichtige Rolle. Eine Übersicht über die verschiedenen Tarife für Nachtstromspeicherheizungen finden Sie hier.

Wichtige Begriffe

Ein – Zählermessung

Bei der Ein-Zählermessung wird der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage über denselben Zähler (= Doppeltarifzähler) erfasst wie der übrige Strombedarf (z. B. für Haushaltsstrom).

Zwei-Zählermessung

Bei der Zwei-Zählermessung wird der Stromverbrauch der Wärmespeicheranlage über einen separaten Zähler erfasst 

Nacht- und Tagladung

Der Doppeltarifzähler misst den Stromverbrauch für den Wärmespeicherstrom bei Nacht- und Tagladung zum Niedertarif.

15-Prozent-Mengen-Umlagerung

Bei der 15-Prozent-Mengen-Umlagerung wird während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit miterfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 15 Prozent des Hochtarifverbrauchs vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.

25-Prozent-Mengen-Umlagerung

Bei der 25-Prozent-Mengen-Umlagerung wird während der Ladezeiten der Heizung (Schaltzeiten für den Niedertarif) auch der übrige Stromverbrauch zu dieser Zeit miterfasst (ebenfalls zu Niedertarifpreisen). Um Preisunterschiede zwischen den beiden Verwendungszwecken zu berücksichtigen, werden 25 Prozent des Hochtarifverbrauchs vom Niedertarifverbrauch (für die Heizung) abgezogen und dem Hochtarifverbrauch (für den Haushalt) zugerechnet.


Downloads

x

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit während der Karnevalsfeiertage 2026

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

während der kommenden Karnevalsfeiertage ist unser Kundenzentrum nur eingeschränkt besetzt.

Wir sind während der folgenden Zeiten persönlich für Sie erreichbar:

• Donnerstag, 12. Februar 2026 (Weiberfastnacht): 07:30 bis 12:00 Uhr (ab 12:00 Uhr sind ausschließlich die Onlinedienste verfügbar - Keine Telefonie)
• Freitag, 13. Februar 2026 (Karnevalsfreitag): 07:30 bis 13:00 Uhr
• Montag, 16. Februar 2026 (Rosenmontag): Geschlossen (Ausschließlich die Onlinedienste sind verfügbar - Ganztägig keine Telefonie)

Eine persönliche Beratung im Kundenzentrum ist erst wieder ab Veilchendienstag (17. Februar 2026) wie gewohnt möglich.


Telefon: 02241 25 285 25 (Mo. - Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr)

E-Mail: kundenservice@stadtwerke-sankt-augustin.de