Fragen und Antworten zur Preisanpassung

Die Erdgaspreise bleiben unverändert. Für einen kleinen Teil unserer Erdgaskunden steigen die Preise aufgrund eines auslaufenden Festpreises zum 1.10.2023. Diese Kunden haben besonders lange von sehr niedrigen Preisen profitiert.

Unsere Preisanpassungen erfolgen nach aktuell geltendem Recht. Sollte der Gesetzgeber Änderungen verabschieden, werden wir die neuen Vorgaben schnellstmöglich umsetzen. Dies gilt auch für die Soforthilfe sowie die Energiepreisbremsen, über die wir Sie auf einer eigenen Seite informieren.

FAQ Erdgas

Überschrift

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Preise

Die Erdgaspreise der Stadtwerke Sankt Augustin bleiben zum 1.10.2023 unverändert – mit einer Ausnahme, die allerdings nur einen kleinen Teil der Kunden betrifft: Ende September läuft Ihr Festpreis „Konstant 2023-Option“ aus, der noch vor Einsetzen der Preisturbulenzen am Energiemarkt angeboten worden ist. Sie haben während der Laufzeit von einem äußerst niedrigen Gaspreis profitiert, während sich dieser in der Zwischenzeit zeitweise vervierfacht hatte.

Wann wird die Preisanpassung für die Konstant 2023-Option umgesetzt?

Der Festpreis endet zum 30.9.2023. Ab dem 1.10.2023 gelten daher die Preise Ihres Rahmenvertrages. Diese sind durch die Gaspreisbremse für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauches auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Schließen Sie jetzt ein günstigen Festpreistarif unterhalb der Preisbremse ab. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

Wie entwickeln sich die Verbrauchs-/Arbeitspreise bei Gas in den kommenden Monaten?

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Gaspreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigten Liefermengen eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben zu müssen. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.

Gewinnen Sie Planungssicherheit, indem Sie jetzt ein günstigen Festpreistarif abschließen. Prüfen Sie hier, wie hoch Ihre individuelle Ersparnis wäre.

Sicher ist: Die von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse gilt weiterhin mindestens bis zum 31.12.2023. Mehr zur Gaspreisbremse finden Sie hier.

Die Preise an der Börse sinken wieder. Warum sinken die Preise nicht?

Wir beschaffen die benötigte Energie für unsere Bestandskundinnen und -kunden mittel- bis langfristig im Voraus. Kurzfristige Schwankungen an den Energiebörsen – und dort v.a. an den sogenannten Spotmärkten, an denen kurzfristig benötigte Energie beschafft wird – schlagen sich daher nicht unmittelbar in unseren Preisen nieder. Durch unsere Beschaffungsstrategie ist es uns gelungen, die extremen Peaks des vergangenen Jahres auszugleichen.


Gaspreisbremse & Soforthilfe

Alle Informationen rund um die Soforthilfe haben wir auf einer eigenen Informationsseite für Sie zusammengefasst.


Abschlag

Trotz Preiserhöhung habe ich keinen neuen Abschlag erhalten, soll ich diesen eigenständig anpassen?

Sie müssen Ihren Abschlag nicht selbstständig anpassen. In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung passen wir Ihren Abschlag an Ihren Verbrauch an. Die Gaspreisbremse federt die Preisanpassung zu Ihrem Vorteil ab. Prüfen Sie auch gerne unsere Festpreistarife, um wie in der Vergangenheit von der Planungssicherheit zu profitieren.

Mein aktueller Abschlag ist zu hoch, kann ich den Abschlag wieder senken?

Wir haben Ihren aktuellen Abschlag prozentual an die neuen Preise ab 1.10.2023 bereits angepasst, wenn Sie seit Oktober 2022 eine Jahresverbrauchsabrechnung erhalten haben. Wir raten daher von einer Senkung des Abschlags ab.

Wenn Sie Ihren aktuellen Energieverbrauch senken möchten, lesen Sie sich gerne unsere Energiespartipps durch. Wenn Sie Probleme haben, Ihre gestiegenen Abschläge oder Rechnungen zu bezahlen, finden Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Zahlungen sowie Mahnung & Sperrung Hilfe.

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