Sie profitieren automatisch von der Strom­preis­bremse – wir kümmern uns!

Wichtige Mitteilung: Strompreisbremse

 Die Bundesregierung hat wie geplant zum 31.12.2023 die Energiepreisbremsen aufgehoben, ohne eine separate schriftliche Benachrichtigung an alle Kunden zu versenden.

Keine Sorge: Die Entlastungen für 2023 sind weiterhin in den Jahresabrechnungen enthalten. Außerdem liegen unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 sowie Fair Gas 12 und 24 bereits heute unterhalb der Preisbremsengrenze.

Wenn Sie bereits einen dieser Tarife abgeschlossen haben, bleiben Ihre Preise stabil. Andernfalls empfehlen wir Ihnen, in einen unserer kostengünstigen Fair-Tarife zu wechseln.

Häufige Fragen zur Strompreisbremse

Nachfolgende FAQ beziehen sich auf die Umsetzung der Preisbremse zum 1. März 2023.

Allgemeines

Wann war die Strompreisbremse gültig?

Die Strompreisbremse wurde von März bis Dezember 2023 eingeführt und erstreckte sich auch auf die Monate Januar und Februar für Kunden, die am 1. März 2023 bereits bei uns registriert waren. Alle ausstehenden Rechnungen für das Jahr 2023 werden weiterhin die Vergünstigungen der Preisbremse enthalten.

Wie funktioniert die Strompreisbremse und wen betrifft sie?

Stromkunden mit einem jährlichen Verbrauch von weniger als 30.000 kWh, hauptsächlich Haushalte und kleine Unternehmen, profitieren von einer Reduzierung ihres bisherigen Stromverbrauchs um 80 Prozent zu einem festen Bruttopreis von 40 ct/kWh. Dieses Kontingent von 80 Prozent basiert auf der aktuellen Verbrauchsprognose. Für Verbräuche über diesem Kontingent gilt der vereinbarte Vertragspreis.

Kunden mit einem tageszeitvariablen Heizstromtarif und einem jährlichen Verbrauch von weniger als 30.000 kWh erhalten ab dem 1. August 2023 ebenfalls eine Reduzierung um 80 Prozent ihres bisherigen Heizstromverbrauchs zu einem festen Bruttopreis von 28 ct/kWh, basierend auf der aktuellen Verbrauchsprognose. Für Verbräuche über diesem Kontingent gilt der vereinbarte Vertragspreis.

Stromkunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Entnahmestelle, hauptsächlich mittlere und große Unternehmen, erhalten eine Reduzierung um 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Dieses Kontingent von 70 Prozent basiert auf der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen anfallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass keine Entlastung gewährt wird, wenn Ihr Preis unterhalb der Strompreisbremse liegt.

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Wie wird die Strompreisbremse berechnet?

Die Preisbremse wird anhand einer Prognose Ihres Jahresverbrauchs festgelegt. Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh zahlen für 80 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs einen Preis von 40 ct/kWh (brutto). Jede zusätzliche Kilowattstunde wird gemäß dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis berechnet.

Für Großkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh je Entnahmestelle beträgt der Preis für 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs 13 ct/kWh (netto). Das Kontingent von 70 Prozent bezieht sich auf den Verbrauch im Jahr 2021. Bitte beachten Sie, dass neben diesem Preis auch Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen anfallen.

Wie werden berechtigte Kunden entlastet?

Als berechtigter Kunde erhalten Sie die Entlastung für das Jahr 2023 über Ihre entsprechende Rechnung. Die Monate Januar und Februar 2023 werden in den Rechnungen berücksichtigt, die den März 2023 einschließen.

Wirkt sich die Strompreisbremse auf den Grundpreis aus?

Der Grundpreis bleibt unverändert, da die Strompreisbremse ausschließlich den Arbeitspreis Ihres Vertrags beeinflusst.

Betrifft die Strompreisbremse auch die Tarife von Nachtspeicherheizungen?

Ja, die Strompreisbremse gilt für alle Stromtarife der RheinEnergie, einschließlich der Tarife für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen.

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Häufige Fragen zur Strompreisbremse

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Rechnung

Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht erhalten?

Die Umsetzung der Preisbremse stellt uns vor einige Herausforderungen. Deswegen kann sich die Zustellung der Jahresabrechnungen bei einigen Kunden verzögern. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Seien Sie versichert, dass wir alle ausstehenden Jahresabrechnungen zeitnah versenden und Sie selbstverständlich in vollem Umfang rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden.

Aufgrund des verzögerten Rechnungsversands kann es bei einigen Kunden(trotz Entlastungsbetrags) zu einer Abschlagserhöhung kommen. Die Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung bzw. deren neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig geworden worden wäre, erhalten ab der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan. Dieser enthält weniger, aber dafür erhöhte Abschläge. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt gleich, sie teilt sich entsprechend nur auf weniger Abschläge/Monate auf. Deswegen fallen diese etwas höher aus.

Zus. Infos für Geschäftskunden

Wie werden Geschäftskunden entlastet, welche monatliche Rechnungen erhalten?

In diesem Szenario wird der monatliche Entlastungsbetrag vom monatlichen Rechnungsbetrag abgezogen.

Muss ich eine Selbsterklärung abgeben oder beihilferechtliche Grenzen beachten?

Die Entlastungen durch die Energiepreisbremsen sind innerhalb eines Unternehmensverbundes begrenzt. Deshalb sind Großverbraucher verpflichtet, eine Selbsterklärung abzugeben.

Stromsparrechner für Privat- und Gewerbekunden

Angaben zu Verbrauch, Preisen und Zählerständen finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung. Diese finden Sie in der Dokumenten­übersicht in unserem OnlineService.

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