Vertragsbedingungen Energieverbrauchs­ausweis

Vertragsbedingungen Energieverbrauchsausweis

Was beauftrage ich?
Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Energieausweises (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (ENEV). Diese Dienstleistungen werden durch die Stadtwerke
Sankt Augustin GmbH oder einen von ihr beauftragten fachkundigen Dritten ausgeführt. Vertragspartner und Rechnungssteller ist die Stadtwerke Sankt Augustin GmbH.

Wie kommt der Vertrag zustande?
Der Vertrag kommt mit Zugang des vom Kunden unterzeichneten Auftragsformulars oder mit Zugang des Online-Auftrags bei den Stadtwerken Sankt Augustin zustande. Zur Erstellung des jeweiligen Energieausweises müssen vom Kunden die folgenden Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
a) Für den Verbrauchsausweis: Vollständig ausgefülltes Stadtwerke Sankt Augustin -Datenerfassungsformular für Energieausweise, Verbrauchsabrechnungen der letzten drei aufeinander folgenden Kalenderjahre (36 zusammenhängende Monate) der Heizkosten, sofern der Energieverbrauchsausweis für ein Objekt außerhalb des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Sankt Augustin erstellt wird, sowie eine Einwilligungserklärung der Nutzer (bei Objekten bis vier Nutzeinheiten).
b) Für den Bedarfsausweis (mit Ortstermin): Vollständig ausgefülltes Stadtwerke Sankt Augustin -Datenerfassungsformular für Energieausweise. Nach Auftragseingang wird kurzfristig ein Termin für die Leistungserbringung vereinbart.
Die Stadtwerke Sankt Augustin können ihre Leistung erst erbringen, wenn diese Unterlagen vom Kunden vollständig beigebracht wurden. Das Stadtwerke Sankt Augustin -Datenerfassungsformular erhält der Kunde nach der Beauftragung.

Wie erfolgen die Abrechnung und Zahlung?
Die Rechnung wird von den Stadtwerken Sankt Augustin GmbH gestellt. Das vereinbarte Entgelt ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.

Wie sind Gewährleistung und Haftung geregelt?
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die verschuldensabhängige Haftung der Stadtwerke Sankt Augustin ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und auf deren Einhaltung dieser vertrauen durfte. Im Falle der fahrlässigen, nicht aber grob fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung unbeschränkt.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und Mitarbeiter der Vertragsparteien sowie deren Erfüllungsgehilfen.

Werden Daten weitergegeben?
Ihre Daten werden von den Stadtwerken Sankt Augustin GmbH zur Vertragserfüllung sowie zu Zwecken der Werbung und der Marktforschung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Vertragserfüllung oder im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung. Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung und der Marktforschung jederzeit durch eine formlose Mitteilung mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Ausführliche Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten finden sie im Datenschutz.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen oder Beschwerden?
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit diesem Vertrag können Sie sich an unser Serviceteam wenden:
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin,
Telefon 02241 25285-25, E-Mail: kundenservice@Stadtwerke-Sankt-Augustin.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle freiwillig bereit erklärt.
Die bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle erreichen Sie unter folgender Adresse: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851 79579-40, Fax: 07851 79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Wo kann ich etwas zum Thema Energieeffizienz erfahren?
Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de.

Haben Sie Fragen?

Die Experten für Energieeffizienz helfen Ihnen gerne weiter:

02241 25 285 23
Mo. – Fr.: 8.00 – 20.00 Uhr

energieeffizienz@stadtwerke-sankt-augustin.de