Wiederanhebung der Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme auf 19% muss zum 01.03.2024 kommen

Wenig absehbar ist die derzeitige Situation beim Wachstumschancengesetz, in dessen Entwurf u. a. auch die vorzeitige Wiederanhebung der Mehrwertsteuer Gas und Wärme auf 19 Prozent zum 01.03.2024 vorgesehen ist. Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen, ihm muss jedoch auch der Bundesrat zustimmen. Es befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss und soll hier formell am 21.02.2024 beschlossen werden. Den Berichten nach scheint sich derzeit keine Einigung im Vermittlungsausschuss abzuzeichnen. Eine Verabschiedung durch den Bundesrat könnte regulär sowieso erst in der nächsten Plenarsitzung am 22.03.2024 erfolgen, womit es frühestens Ende März in Kraft treten könnte.

Damit die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme zum 01.03.2024 umgesetzt werden könnte, müsste der Gesetzesentwurf also rückwirkend greifen. Dies würde erhebliche Unsicherheiten hervorrufen und die Umsetzung für die Stadtwerke Sankt Augustin in der Kürze der Zeit extrem schwierig machen.

Angesichts dieser Hängepartie ist für die Stadtwerke Sankt Augustin klar: "Ein planmäßiges Auslaufen der abgesenkten Mehrwertsteuer muss Ende März erfolgen, sonst können wie im letzten Jahr die Verbrauchsabrechnungen für unsere Kundinnen und Kunden aufgrund der durch die Bundesregierung verursachten Unsicherheiten nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfolgen. Teure Umprogrammierungen belasten nicht nur unsere Mitarbeiter im Abrechnungsservice, sondern auch die Geduld unserer Kundinnen und Kunden. Es muss jetzt wieder Ruhe einkehren und wieder Professionalität walten ", betonte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Marcus Lübken.

(Mit Material der VKU-Abteilung Kommunikation und Public Affairs)

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