Stadtwerke Sankt Augustin gegen vorzeitige Steuererhöhung für Gas- und Wärmelieferungen zu Lasten der Kundinnen und Kunden

Stadtwerke Sankt Augustin gegen vorzeitige Steuererhöhung für Gas- und Wärmelieferungen zu Lasten der Kundinnen und Kunden

Zu den Diskussionen um die im Wachstumschancengesetz vorgesehene vorzeitige Erhöhung der Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen zu Lasten der Kundinnen und Kunden und zu Lasten der Stadtwerke Sankt Augustin sagte Marcus Lübken:

„Ein vorzeitiges Auslaufen zum 29. Februar 2024 – und damit eine Rückkehr der Umsatzsteuer von 7 auf 19 Prozent – lehnen wir strikt ab. Nach geltendem Recht endet der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen zum 31. März 2024. Dabei sollte es nun auch bleiben. Dieses Hin-und-Her ist mittlerweile kaum noch fassbar.

Eine vorgezogene Steuererhöhung, wie im vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz enthalten, würde Gas und Wärme früher wieder teurer machen. Auf der einen Seite debattiert die Koalition über Hilfen für die Wirtschaft, auf der anderen steht eine frühzeitigere Steuererhöhung im Raum. Das ergibt doch keinen Sinn!

Uns fehlt zudem die Phantasie, wie das Auslaufen Ende Februar – also innerhalb weniger Tage – gesetzgeberisch gelingen soll. Und eine rückwirkende Regelung sollte für den Gesetzgeber keine ernsthafte Option darstellen. Ein vorzeitiges Auslaufen zum 29. Februar 2024 würde zu unnötiger Unruhe bei den Stadtwerke Sankt Augustin und unseren Kundinnen und Kunden führen.

Die kurzfristige Umsetzung wäre erneut mit erheblichem personellem Aufwand und Kosten verbunden, etwa für IT-Umstellung und Informationsschreiben an Kundinnen und Kunden. Deshalb appellieren wir nachdrücklich an die Bundesregierung, von einem vorzeitigen Auslaufen des befristeten Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen abzusehen.“

(Mit Material der VKU-Abteilung Kommunikation und Public Affairs)

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