Die Bundesregierung hat wie geplant die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 aufgehoben. Es wurde jedoch keine separate schriftliche Benachrichtigung über das Auslaufen der Preisbremsen an alle Kunden versandt.Wir möchten Ihnen versichern, dass die Entlastungen für das Jahr 2023 weiterhin in den Jahresabrechnungen berücksichtigt werden. Zusätzlich liegen unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 sowie Fair Gas 12 und 24 bereits heute unterhalb der Preisbremsengrenze.Falls Sie bereits einen dieser Tarife abgeschlossen haben, bleiben Ihre Preise stabil. Sollten Sie jedoch noch keinen dieser Tarife nutzen, empfehlen wir Ihnen dringend, in einen unserer günstigen Fair-Tarife zu wechseln.
Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Diese Ersparnis geben wir selbstverständlich an alle Kunden weiter, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Alle Privatkundinnen und -kunden sowie kleine und mittlere Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von höchstens 30.000 kWh werden ab März automatisch von den Preisbremsen profitieren. Diese werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar angewendet.
Hinweis: Für Großverbraucher gelten abweichende Werte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse.
Alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Sankt Augustin profitieren ab März automatisch von der Vergünstigung. Sie haben Fragen zur Strompreisbremse? Wir beantworten sie.
Wir erklären, wie sich die Erdgaspreisbremse auf Ihre Abschläge auswirkt.