Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die neuen Stadtwerke Sankt Augustin.
Die Stadtwerke sind der verlässliche Partner in der Daseinsvorsorge direkt für Sie vor Ort. Persönlich und nah. Und dies mit viel Engagement und Energie für verschiedene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Sankt Augustin.
Sie profitieren z. B. durch die Förderung von kulturellen oder sozialen Projekten. Denn Teile des Gewinns fließen wieder in die Stadt zurück und können dort für die Bürger eingesetzt werden.
Die Stadtwerke Sankt Augustin wurden von der Stadt Sankt Augustin und der RheinEnergie gegründet. Wir stehen für eine zuverlässige Energieversorgung direkt für Sie vor Ort. Nachhaltig und verantwortungsbewusst für Sankt Augustin. Die RheinEnergie hält eine Beteiligung (45 %) an den Stadtwerken Sankt Augustin und bringt ihre Erfahrung und ihre starken Produkte mit.
Die restlichen 55 % hält die WVG (Wasserversorgungs-GmbH Sankt Augustin) als 100 % städtisches Unternehmen. Damit steht die Stadt direkt hinter den Stadtwerken und gibt einen verlässlichen Rahmen vor.
Die WVG, als 100 % städtisches Unternehmen, ist zu 55 % an den Stadtwerken Sankt Augustin beteiligt. Sie gibt damit einen verlässlichen Rahmen für Ihre Versorgung mit Energie vor.
Nein, für Wasser ist weiterhin die WVG zuständig.
Leider nein. Wir versorgen nur Kunden in Sankt Augustin.
Gerne senden wir Ihnen ein Angebot zu. Oder nutzen Sie direkt unseren OnlineService. Wenn Sie bereits einen unserer Plus-Tarife im Strom (FairRegio Strom plus / Trade Regio Strom plus / Gewerbestrom plus / Gemeinschaftsstrom plus) abgeschlossen haben, erhalten Sie automatisch einen Duo-Vorteil.
Ja, Strom und Erdgas können wir gemeinsam unter einer Kundennummer abrechnen. Falls Sie aktuell noch zwei Kundennummern haben, ändern wir das gerne für Sie
Ja, Sie finden den Link oben in der Ecke. Um unseren OnlineService nutzen zu können, müssen Sie sich einmal mit Ihrer Kundennummer und Ihrer Zählernummer neu registrieren. Dort können Sie z. B.:
Stadtwerke Sankt Augustin, Mendener Straße 23, 53757 Sankt Augustin
Unser Kundenzentrum liegt direkt gegenüber des S-Bahnhofs Mülldorf.
Unser Kundenzentrum finden Sie direkt an der Haltestelle Mülldorf. Hier hält u. a. die S-Bahn-Linie 66.
Für alle Anliegen rund um die Stadtwerke Sankt Augustin wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice. Telefonisch unter 02241 2528525, persönlich in unserem Kundenzentrum in 53757 Sankt Augustin, Mendener Straße 23 oder per E-Mail an service@stadtwerke-sankt-augustin.de
Das ist leider nicht möglich. Für Zahlungen steht aber ein EC-Cash-Gerät bereit.
Kreissparkasse Köln COKSDE33XXX DE85 3705 0299 0000 6405 38
oder
VR-Bank Rhein-Sieg eG GENODED1RST DE63 3706 9520 5309 1910 15
Ihr Netzbetreiber bleibt gleich. Für Strom ist die innogy Netze Deutschland GmbH zuständig. Für Erdgas ist die Rhein-Sieg Netz GmbH zuständig.
Der jeweils zuständige Netzbetreiber (innogy Netze Deutschland GmbH für Strom, Rhein-Sieg Netz GmbH für Erdgas). Dieser liest bei Ihnen ab oder sendet Ihnen eine Ablesekarte zu.
Nein, Ihre Konditionen bleiben gleich.
Ja, wir übernehmen den Vertrag unverändert. Das gilt auch für Verträge die Sie erst vor Kurzem abgeschlossen haben, wie zum Beispiel den Erdgas-Festpreis Konstant 2021-Option.
Ihr Tarif ändert sich mit der Übernahme nicht. Gerne prüfen wir, ob sich für Sie ein Wechsel in einen anderen Tarif der Stadtwerke Sankt Augustin lohnt. Oder ob Sie Ihren bestehenden Tarif erweitern können, z. B. mit der Öko-Option.
Auch wir haben einen OnlineService. Um diesen nutzen zu können, müssen Sie sich einmal mit Ihrer neuen Kundennummer und Ihrer Zählernummer neu registrieren. Beides finden Sie im Willkommensschreiben. Den OnlineService der RheinEnergie können Sie für alle historischen Daten weiterhin nutzen.
Ja. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter vor Ort weiter.
An der Herkunft und dem Strommix ändert sich nichts. Sie finden den Strommix hier.
Zum 1. April 2020 werden die Strompreise der Stadtwerke Sankt Augustin für alle Privat- und Gewerbekunden steigen. Für einen Musterkunden (3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) steigt der Strompreis im Tarif FairRegio plus um 5,45 Euro oder rund 8,3%.
Die Strompreise setzen sich aus zahlreichen Bestandteilen zusammen, die wir nicht beeinflussen können, zum Beispiel Steuern und weitere staatliche Belastungen.Die folgenden Bestandteile sind zum 1. Januar 2020 gestiegen: Netzentgelte, Beschaffungskosten, EEG-Umlage,§ 19 StromNEV-Umlage und Umlage für abschaltbare Lasten.Der folgende Preisbestandteil ist zum 1. Januar 2020 gesunken: KWK-UmlageDer folgende Preisbestandteil ist zum 1. Januar 2020 unverändert geblieben: Offshore-NetzumlageDie Veränderungen führen in Summe dazu, dass wir unseren Arbeitspreis erhöhen müssen.
In unseren Preisen sind Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlichen Belastungen wie Umlagen und Netzentgelte enthalten. Diese Belastungen machen für einen Musterkunden in Sankt Augustin (FairRegio Strom plus, 3000 kWh/Jahr) 72% aus. Im Einzelnen sind das:
Die Stadtwerke Sankt Augustin informieren alle Kunden schriftlich über ihren neuen Preis. Die Briefe werden von Mitte Januar bis Mitte Februar versendet. Alle neuen Preise finden Sie auch hier auf unserer Homepage.
Ja, die Preise bleiben zum 31.03.2021 stabil.
Wenn Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, berechnen wir Ihnen keine Gebühr. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Sie haben bei einseitigen Vertrags- und Kostenanpassungen durch uns ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt dann lediglich zwei Wochen. Sie haben ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir Sie aus triftigen Gründen (wie zum Beispiel baulichen Gründen, einen fehlenden Gasanschluss o. Ä.) nicht an Ihrer Adresse mit Strom, Wärme oder Wasser versorgen können. Ebenfalls können Sie außerordentlich kündigen, wenn Sie an einen Ort ziehen, der außerhalb unseres Versorgungsgebietes liegt. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Vielleicht wussten Sie es noch nicht: Wenn Sie im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Sankt Augustin bleiben, können Sie Ihren Strom- und Erdgasvertrag ganz bequem mitnehmen und müssen nicht kündigen. Wir brauchen hierfür lediglich ein paar Angaben von Ihnen. Melden Sie Ihren Vertrag schnell und einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.
Ja. Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages können Sie diesen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Danach gilt die vereinbarte Kündigungsfrist. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Nein, Sie müssen nicht zwingend kündigen, wenn Sie aus- und umziehen. Wenn Sie sich weiterhin im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Sankt Augustin befinden, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Wir versorgen Sie auch an Ihrer neuen Adresse zuverlässig mit Energie. Als Bestandskunde können Sie uns den Umzug in unserem OnlineService in nur wenigen Minuten mitteilen. Sie wissen nicht, was wir an Ihrer neuen Adresse anbieten können? Erfahren Sie bei uns mehr zum Bezug von Strom, Erdgas sowie unserem Trinkwassernetz an Ihrer Adresse. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.
Für einen reibungslosen Wechsel zum neuen Stromanbieter, müssen Sie insbesondere Ihre Kündigungsfrist beachten. In Ihren Vertragsunterlagen können Sie nachlesen, wie lange diese ist. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Wenn Sie kündigen möchten, brauchen wir die Nummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser-, oder Fernwärmezählers , Ihre Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Im Falle eines Umzugs geben Sie bitte ebenfalls die Adresse Ihres neuen Zuhauses an. So können wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit können Sie diesen erst nach Ablauf der entsprechenden Frist kündigen. Die genaue Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist für Ihren individuellen Vertrag entnehmen Sie bitte Ihrer Vertragsbestätigung. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie möchten uns verlassen? Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden: Tel. 02241 25 285 25 Falls Sie uns dennoch verlassen möchten, können Sie uns Ihre Kündigung hier mitteilen.Alternativ können Sie uns unter Angabe Ihrer Zählernummer und Kundennummer Ihre Kündigung per Post an folgende Adresse schicken:Stadtwerke Sankt Augustin GmbHMendener Str. 2353757 Sankt AugustinGerne unterstützen wir Sie:Tel. 02241 25 285 25Mo. - Fr.: 08:00 bis 20:00 Uhr
Wenn Sie sich an- oder abmelden wollen oder umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen melden Sie uns Ihren Zählerstand einfach und schnell in unserem OnlineService. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen. Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Wir rufen Sie gerne zurück und sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt! Hier können Sie einen Rückruf anfordern.
Die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen verändert sich nicht. Der Abschlag wird bei der nächsten Jahresabrechnung automatisch angepasst. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Abschlag schon jetzt anzugleichen, wenn Sie dies wünschen. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService. Oder telefonisch, per E-Mail oder per Post unter Angabe von Kunden- oder Zählernummer.
Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch zum 1. April 2020 eine Aufteilung des Verbrauchs auf Grundlage Ihres Durchschnittsverbrauchs vorgenommen.Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihren Zählerstand zum Stichtag 31. März 2020 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb von einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren Onlineservice. Oder telefonisch, per E-Mail oder per Post unter Angabe von Kunden- oder Zählernummer.
Zur Vermeidung einer Sperrung Ihres Zählers bieten wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung an. Mit der Vereinbarung können Sie rückständige Forderungen in einem Zeitrahmen von maximal 6 Monaten durch Raten ausgleichen.
Der Bundestag hat beschlossen: Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengefasst.
Rufen Sie uns gern an oder senden eine E-Mail:
02241 25 285 25Mo. – Fr.: 8.00 – 20.00 Uhr
service@stadtwerke-sankt-augustin.de